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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. November 2018Vertretung in Deutschland

Fusionskontrolle: Kommission leitet eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von VDM durch Aperam ein

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um die geplante Übernahme von VDM durch Aperam nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu prüfen. Gegenwärtig hat die Kommission Bedenken, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb...

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Nickellegierungen sind ein wichtiger Input für Erzeugnisse, die in einer großen Bandbreite von Industriezweigen, ob Pkw- und Lkw-Industrie, Öl- und Gasindustrie oder Elektronik- und Elektroindustrie, hergestellt werden. Der geplante Zusammenschluss würde die beiden führenden europäischen Anbieter zusammenbringen. Deshalb wird die Kommission sorgfältig prüfen, ob die von Aperam geplante Übernahme von VDM den Wettbewerb auf den Märkten für Nickellegierungen beeinträchtigen und für die europäischen Hersteller und letztlich die Verbraucher eine geringere Auswahl bzw. höhere Preise bewirken würde.“

Sowohl Aperam als auch VDM stellen Nickellegierungen her. Dabei handelt es sich um hochlegierte Stähle mit einem Nickelgehalt von mindestens 25 %, die vor allem in stark korrosiven oder heißen Umgebungen zum Einsatz kommen. Beide Unternehmen haben Kunden in zahlreichen Wirtschaftszweigen, z. B. Automobilindustrie, Öl- und Gas, chemische Prozesse und Elektronik- und Elektroindustrie.

Aperam und VDM sind die beiden führenden Nickellegierungshersteller in Europa. Insbesondere die bereits starke Position von VDM auf dem Markt für Flacherzeugnisse aus Nickellegierungen könnte durch das Vorhaben gestärkt werden.

Die vorläufigen Wettbewerbsbedenken der Kommission

Die sich aus einer ersten Marktuntersuchung der Kommission ergebenden Bedenken bezogen sich insbesondere auf die Zusammenführung der Produktion der beiden Unternehmen im Bereich Flacherzeugnisse aus Nickellegierungen, insbesondere Bleche und Platten sowie Bänder.

Gegenwärtig hat die Kommission Bedenken, dass der Zusammenschluss für die Kunden eine geringere Auswahl an Lieferanten und höhere Preise für Bleche, Platten und Bänder aus Nickellegerierungen zur Folge hätte. VDM hat in Bezug auf diese Erzeugnisse bereits eine marktführende Stellung inne, die durch den Zusammenschluss mit Aperam weiter ausgebaut werden könnte.

Die Kommission wird auch eingehender prüfen, ob sich das Vorhaben auf das Angebot und die Preise von Langerzeugnissen aus Nickellegierungen (Draht und Walzdraht) auswirken könnte.

Am 23. Oktober 2018 wurde der geplante Zusammenschluss bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 16. April 2019, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte

Das in Luxemburg ansässige und in Frankreich produzierende Unternehmen Aperam stellt rostfreien Stahl, Elektrostahl und Spezialstahl her. Seine aus über 40 Ländern stammenden Kunden sind in einer großen Bandbreite von Branchen tätig. Aperams größter Anteilseigner, der Treuhandfonds der Familie Mittal, ist auch der größte Anteilseigner von ArcelorMittal, das über seine Tochter Industeel ebenfalls Nickellegierungen herstellt.

Das in Deutschland ansässige und produzierende Unternehmen VDM stellt Hochleistungswerkstoffe aus Nickel und Nickellegierungen, Sonderedelstählen, Zirkonium und Kobaltlegierungen her. Es beliefert Kunden in aller Welt, die in verschiedenen Endprodukte herstellenden Branchen tätig sind.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Neben dem hier behandelten Fall laufen derzeit sieben weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II): die geplante Übernahme von Embraco, der Kühlkompressorsparte von Whirlpool, durch Nidec, die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp, die geplante Übernahme der Walzproduktsparte von Aurubis und des Gemeinschaftsunternehmens Schwermetall durch Wieland, die geplante Übernahme von MKM durch KME, die geplante Übernahme von Gemalto durch Thales, die geplante Übernahme von Alstom durch Siemens und die geplante Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF.

Weitere Informationen:

Website der GD Wettbewerb

Das öffentlich zugänglichen Beihilferegister (Wettbewerbssache M.8907)

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus ), Tel.: +49 (30) 2280 2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. November 2018
Autor
Vertretung in Deutschland