Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 7. Juli 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Fusionskontrolle: Kommission stellt geplante Übernahme von iRobot durch Amazon auf den Prüfstand

Ein Staubsaugerroboter

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von iRobot durch Amazon nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingeleitet. Die Kommission befürchtet, dass Amazon durch die Übernahme in der Lage wäre, den Wettbewerb auf dem Markt für Saugroboter zu beschränken und seine Stellung als Online-Marktplatz-Anbieter zu stärken.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte dazu: „Amazon ist sowohl ein Online-Marktplatz als auch ein Einzelhändler. Wir befürchten, dass Amazon diese doppelte Rolle durch die Übernahme von iRobot ausnutzen könnte, um Wettbewerbern von iRobot den Zugang zu seinem Marktplatz zu verwehren. Im Rahmen unserer eingehenden Untersuchung werden wir auch prüfen, ob Amazon die von iRobot erhobenen Daten nutzen würde, um seine Stellung als Online-Marktplatzanbieter zu stärken. Wir wollen sicherstellen, dass die Übernahme von iRobot durch Amazon den Wettbewerb auf den relevanten Märkten nicht verzerrt und keine negativen Auswirkungen für Unternehmen und Verbraucher hat.“

Vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission

Das Vorprüfverfahren der Kommission ergab, dass Amazon nach dem Zusammenschluss in der Lage sein könnte, i) den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung und Lieferung von Saugrobotern zu beschränken und ii) seine Stellung auf dem Markt für Online-Marktplatzdienste für Drittverkäufer (und damit verbundene Werbedienstleistungen) und/oder auf anderen datenbezogenen Märkten auszubauen.

Insbesondere stellte die Kommission vorläufig Folgendes fest:

  • Der Online-Marktplatz von Amazon ist ein besonders wichtiger Absatzkanal für Saugroboter in mehreren EU-Mitgliedstaaten.
  • Amazon könnte in die Lage versetzt werden und den Anreiz haben, die Wettbewerber von iRobot vom Markt auszuschließen, indem es sie daran hindert, Saugroboter auf dem Online-Marktplatz von Amazon zu verkaufen, und/oder ihnen den Zugang zum Online-Marktplatz durch verschiedene Strategien erschwert. Möglich wären folgende Strategien: i) bevorzugte Anzeige der Saugroboter von iRobot sowohl in den Ergebnissen der nicht bezahlten (d. h. organischen) Suche als auch der bezahlten Suche (d. h. Werbung) auf dem Marktplatz von Amazon, ii) Ausschluss der Wettbewerber von iRobot von bestimmten Werbedienstleistungen und/oder iii) Erhöhung der Kosten für die Wettbewerber von iRobot, wenn diese ihre Saugroboter auf dem Marktplatz von Amazon bewerben oder verkaufen möchten. Solche Abschottungsstrategien könnten den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung und Lieferung von Saugrobotern einschränken und würden zu höheren Preisen, geringerer Qualität und weniger Innovation für die Verbraucher führen.
  • Amazon könnte in die Lage versetzt werden und den Anreiz haben, die Wettbewerber von iRobot vom Markt auszuschließen, indem es sie daran hindert, auf bestehende und/oder künftige Programmierschnittstellen der Alexa-Software von Amazon zuzugreifen oder die „Works with Alexa“-Zertifizierung (WWA-Zertifizierung) zu verwenden, bzw. den Zugang zu beidem erschwert. Die Interoperabilität mit der Alexa-Software und der Zugang zur WWA-Zertifizierung scheinen wichtige Verkaufsargumente im Wettbewerb zwischen Herstellern bzw. Anbietern von Saugrobotern zu sein.
  • Amazon würde Zugang zu den Daten der iRobot-Nutzer erhalten, unter anderem zu i) Informationen, die von den Nutzern der Saugroboter von iRobot bereitgestellt werden, ii) Informationen, die von den Saugrobotern von iRobot gesammelt werden, und iii) Informationen, die iRobot von Dritten erhebt. Diese Daten könnten Amazon einen wichtigen Vorteil auf dem Markt für Online-Marktplatzdienste für Drittverkäufer (und damit verbundene Werbedienstleistungen) und/oder auf anderen datenbezogenen Märkten verschaffen. Beispielsweise können die Daten von iRobot es Amazon ermöglichen, die organischen Suchergebnisse und Werbeanzeigen auf seinem Marktplatz besser zu platzieren oder die Werbung besser zu personalisieren und gezielter auszurichten, wodurch konkurrierende Marktplatzanbieter gegenüber den Online-Marktplatzdiensten von Amazon im Nachteil wären. Somit könnte der Zusammenschluss für die Wettbewerber von Amazon zu Marktzutritts- und Expansionsschranken führen, was zulasten der Verbraucher ginge.

Die Kommission wird die Auswirkungen des Vorhabens nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen.

Die Kommission arbeitete während des Vorprüfverfahrens eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammen und wird diese Zusammenarbeit auch während des eingehenden Prüfverfahrens fortsetzen.

Das Vorhaben wurde am 1. Juni 2023 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 15. November 2023, einen Beschluss erlassen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung vom 7. Juli

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Juli 2023
Autor
Vertretung in Deutschland