(16.03.2017) – Die neuen Regeln seien zudem einfacher als die derzeit geltenden und verfolgten einen klar risikobasierten Ansatz, so Andriukaitis weiter. „Zudem werden die nationalen Kontrollstellen mit den Kompetenzen und Instrumenten ausgestattet, die sie brauchen, um ihre Aufgaben noch effizienter zu erfüllen.“
Die gestern angenommene Verordnung ist Teil eines Gesetzespakets, das die Kommission im Mai 2013 vorgeschlagen hatte. Damit werden die EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Lebensmittelkette von rund 70 verschiedenen Rechtsakten auf fünf verschlankt. Auch der bürokratische Aufwand, der den Landwirten, Züchtern und Lebensmittelunternehmern (Erzeuger, Verarbeiter und Händler) durch die Abläufe und Verfahren entsteht, wird verringert.
Die Verordnung tritt zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; ihre einzelnen Vorgaben beginnen in den kommenden Jahren schrittweise zu greifen. Nachdem sowohl Parlament als auch die EU-Staaten der Verordnung zugestimmt haben, wird die Kommission nun die spezifischen Vorgaben ausarbeiten, die sich aus der Verordnung ergeben.
Weitere Informationen:
Statement von EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis
Fact Sheet: Enforcement of rules along the agri-food chain in the EU
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. März 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland