Das Gericht der Europäischen Union hat gestern eine Beihilfeentscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 für nichtig erklärt. Damals hatte die Kommission in ihren Beschlüssen keine Einwände gegen die von Deutschland gewährten staatlichen Beihilfen für die Deutsche Lufthansa AG erhoben. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Wir werden die Urteile und ihre Auswirkungen mit Dringlichkeit sorgfältig prüfen. Wir sind uns der Unsicherheit bewusst, die die Urteile für die betroffenen Fluggesellschaften und den Luftverkehrssektor insgesamt mit sich bringen. Es ist zwar noch zu früh, um Aufschluss darüber zu geben, wie das geeignete Vorgehen aussehen könnte, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen alle Optionen auf dem Tisch.“
Am 25. Juni 2020 genehmigte die Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens die Pläne Deutschlands, einen Beitrag von 6 Milliarden Euro zur Rekapitalisierung der Deutschen Lufthansa, der Muttergesellschaft der Lufthansa-Gruppe, zu leisten – vorbehaltlich bestimmter Verpflichtungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen. Die Rekapitalisierungsmaßnahmen wurden von der Deutschen Lufthansa vollständig zurückgezahlt.
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Vollständige Erklärung vom 10. Mai
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. Mai 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland