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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 3. Juni 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: EU-Kommission schränkt Verwendung chemischer Stoffe ein

Die EU-Kommission hat die Verwendung der chemischen Stoffe N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP) eingeschränkt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu schützen. DMAC und NEP sind Lösungsmittel, die in vielen industriellen Prozessen verwendet werden, darunter bei der Herstellung von Chemikalien, Beschichtungen, Reinigungsmitteln und Fasern. 

Verwendung der beiden Lösungsmittel

DMAC wird häufig bei der Herstellung von synthetischen Fasern und Lacken für elektrische Leitungen verwendet, während NEP in Produkten wie Reinigungsmitteln, Agrochemikalien und Baumaterialien enthalten ist. Beide Stoffe werden auch in Laboratorien verwendet. 

Strenge Expositionsgrenzwerte

Die neuen Maßnahmen, die im Rahmen der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) verabschiedet wurden, legen strenge Expositionsgrenzwerte für die Einatmung und den Hautkontakt fest. Diese Grenzwerte dienen dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die regelmäßig mit diesen Stoffen umgehen.

Übergangsfristen und weitere Schritte

Die Beschränkung gilt nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, damit sich die Verwender an die neuen Anforderungen anpassen können. Für die Verwendung von DMAC in der Kunstfaserindustrie ist eine längere Übergangsfrist von vier Jahren vorgesehen. Zur Unterstützung der Umsetzung wird die ECHA die bestehenden Leitlinien um diese Stoffe ergänzen. Dies wird den Unternehmen helfen, die neuen Anforderungen besser zu verstehen und einzuhalten. 

Weitere Informationen 

Daily News vom 03. Juni 2025

REACH-Verordnung

ECHA

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900. 

 

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Juni 2025
Autor
Vertretung in Deutschland