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Vertretung in Deutschland
Presseartikel5. April 2018Vertretung in Deutschland

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Kommission schlägt neue Grenzwerte für fünf krebserzeugende Chemikalien vor

Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) vorgeschlagen, neue Grenzwerte für fünf krebserzeugende Chemikalien in die bereits bestehende EU-Gesetzgebung aufzunehmen, um Arbeitnehmer besser zu schützen. Der Vorschlag ist die dritte Änderung der...

Es handelt sich um folgende Karzinogene:

•Cadmium und seine anorganischen Verbindungen;

•Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen;

•Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen;

•Formaldehyd;

•4,4′-Methylenbis(2-chloranilin) (MOCA).

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte dazu: „Heute hat die Kommission einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen arbeitsbedingte Krebserkrankungen und andere gravierende gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz unternommen. Wir schlagen Grenzwerte für die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber fünf weiteren krebserzeugenden Chemikalien vor. Dadurch werden mehr als eine Million Arbeitnehmer in Europa besser geschützt und wird für mehr Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gesorgt – einer der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte.“

Die Grenzwerte legen die Höchstkonzentration fest, in der eine krebserzeugende Chemikalie in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Der Vorschlag beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf umfassenden Gesprächen mit relevanten Interessenträgern, insbesondere Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vertretern der Mitgliedstaaten.

Karzinogene werden z. B. bei der Cadmium-Produktion und -Raffination, der Herstellung von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, dem mechanischen Plattieren, der Zink- und Kupferverhüttung, in Gießereien, bei der Glasherstellung, in Laboren, der Elektronik-, Chemikalien-, Bau- und Gesundheitsbranche, bei der Kunststoffherstellung und im Recyclingprozess in großem Umfang eingesetzt.

Wirksame Maßnahmen, mit denen hohe Expositionswerte gegenüber den vorgeschlagenen fünf Stoffen und Stoffgruppen verhindert werden, werden positive Auswirkungen weit über die Krebsprävention allein hinaus haben. Schätzungen zufolge würde dieser Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für über 1.000 000 Arbeitnehmer in der EU beitragen und mehr als 22.000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern. Die Einführung dieser Grenzwerte wird nicht nur zu einer geringeren Zahl arbeitsbedingter Krebserkrankungen führen, sondern auch andere gravierende gesundheitliche Probleme eindämmen, die durch Karzinogene und Mutagene hervorgerufen werden. So verursacht etwa die Exposition gegenüber Beryllium neben Lungenkrebs auch unheilbare chronische Berrylliose.

Hintergrund

Die Kommission setzt sich für eine weitere Stärkung des Rechts der Arbeitnehmer auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit ein. Daten zeigen, dass Krebs die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle ist. 52 Prozent der arbeitsbedingten Todesfälle pro Jahr sind auf Krebs zurückzuführen, während 24 Prozent durch Kreislauferkrankungen und 2 Prozent durch Verletzungen bedingt sind. Die Exposition gegenüber bestimmten chemischen Arbeitsstoffen kann Krebs verursachen. Zwar ist Krebs eine komplexe Krankheit, deren Ursachen teilweise schwer zu ermitteln sind, doch ist klar, dass Krebserkrankungen, die durch die Exposition gegenüber chemischen Stoffen am Arbeitsplatz hervorgerufen werden, durch die Verringerung bzw. Vermeidung dieser Exposition verhindert werden können.

Zur Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor solchen Risiken hat die EU im Jahr 2004 die Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie) verabschiedet. Diese Richtlinie enthält Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition gegenüber krebserzeugenden und mutagenen chemischen Arbeitsstoffen, wodurch letztlich die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und damit verbundener Krankheiten unterstützt wird.

Die Forschung über karzinogene oder mutagene Chemikalien schreitet beständig voran und durch den technischen Fortschritt können Arbeitnehmer besser geschützt werden. Um eine möglichst große Effektivität der mit der KM-Richtlinie festgelegten Mechanismen zum Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen und zeitgemäße präventive Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, muss die Richtlinie regelmäßig überarbeitet werden. Deshalb unterstützt die Kommission einen kontinuierlichen Aktualisierungsprozess der KM-Richtlinie, um mit den neuesten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Schritt zu halten und dabei auch die Ansichten der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten einzubeziehen.

Die Kommission hat bereits im Mai 2016 und im Januar 2017 zwei Änderungen der KM-Richtlinie vorgeschlagen, die Grenzwerte für insgesamt 20 Karzinogene enthalten. Die erste Änderung wurde in Form der Richtlinie (EU) 2017/2398 von den beiden gesetzgebenden Organen Ende 2017 angenommen. Der zweite Änderungsvorschlag wird derzeit von den beiden Gesetzgebern diskutiert. In der EU sind etwa 21 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens einem der in den drei vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsvorschriften enthaltenen chemischen Arbeitsstoffe ausgesetzt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission ergreift weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien

Factsheet: Kommission setzt sich weiter für den Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Chemikalien ein: Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur dritten Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland