(31.01.2017) – Mit den neuen Richtgrenzwerten stellt die Kommission einen Referenzrahmen zur Verfügung, anhand dessen sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden orientieren können. Unter den 31 neuen Richtgrenzwerten befinden sich 25 für neue Stoffe und 6 für Stoffe, deren Grenzwerte aktualisiert wurden. Da es sich um Richtwerte handelt, haben sie hierbei einen gewissen Ermessensspielraum. Für Arbeitgeber und nationale Behörden sind mit den heute verabschiedeten Richtgrenzwerten keine direkten zusätzlichen Vorschriften verbunden. Die Richtgrenzwerte stellen jedoch eine wichtige Orientierungshilfe für Arbeitgeber und nationale Behörden dar, um ihren Verpflichtungen unter der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe nachzukommen.
Im Mai letzten Jahres hat die Kommission vorgeschlagen, die Richtlinie für den Schutz vor Karzinogenen und Mutagenen zu aktualisieren, indem sie neue feste Grenzwerte für 13 krebserregende Chemikalien am Arbeitsplatz gesetzt hat. Anfang dieses Jahres hat die Kommission außerdem in einem zweiten Vorschlag Grenzwerte für sieben weitere chemische Stoffe hinzugefügt.
Die Änderungen der Grenzwerte für Chemikalien am Arbeitsplatz fügen sich in die laufenden Arbeiten der Kommission zur Errichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte ein. Ziel ist es, das EU-Recht an sich ändernde Beschäftigungsmodelle und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.
Etwa 160 000 Menschen sterben in Europa jährlich an arbeitsbedingten Krankheiten.
Weitere Informationen:
Häufig gestellte Fragen zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Chemikalien
Häufig gestellte Fragen zur neuen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Januar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland