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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung30. Juli 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Giftige Chemikalie Quecksilber wird in der EU schrittweise aus dem Verkehr gezogen

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem hellen lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Links wird der Kreis durch die Darstellung einer Person auf einer Sportmatte unterbrochen. Mittig rechts unterbricht die Darstellung eines Krankenhauses den Kreis. In der Mitte sieht man einen Kopf im Porträt, die Person schaut nach rechts. Am Kopf der Person sieht man ein (Apotheker)Kreuz.

Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt. Heute tritt die überarbeitete Quecksilberverordnungin Kraft, damit wird die Verwendung und die Ausfuhr von Dental-Amalgam zum 1. Januar 2025 eingestellt. Eine befristete Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2026 wird den Mitgliedstaaten gewährt, die mehr Zeit für die Anpassung ihres nationalen Gesundheitssystems benötigen. Auch die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Kategorien von quecksilberhaltigen Lampen werden eingestellt - je nach Lampenkategorie ab 2026 oder 2027. Diese werden durch Alternativen wie LEDs ersetzt.

Quecksilberfreie Alternativen: verfügbar und wirtschaftlich

Mit Quecksilber versetzte Produkte, insbesondere Zahnamalgam und quecksilberhaltige Lampen, stellen die größte verbleibende absichtliche Verwendung des Stoffes in der EU dar, die in der vorherigen Quecksilberverordnung von 2017 nicht vollständig berücksichtigt wurde. Quecksilberfreie Alternativen sind inzwischen leicht verfügbar und wirtschaftlich.

Wenn Quecksilber in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert. Eine hohe Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen.

Der delegierte Rechtsakt setzt internationale Beschlüsse in EU-Recht um

Der Vorschlag der Kommission wurde parallel zu einem delegierten Rechtsakt angenommen, mit dem die Überarbeitung der Quecksilberverordnung an die Beschlüsse der vierten Konferenz der Vertragsparteien (COP4) des Minamata-Übereinkommens angepasst wurde.

Mit dem im Rahmen der Quecksilberverordnung erlassenen delegierten Rechtsakt werden die auf der vierten Konferenz der Vertragsparteien (2022) des Minamata-Übereinkommens gefassten Beschlüsse in EU-Recht umgesetzt. Es wird ein Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von acht weiteren quecksilberhaltigen Produkten, einschließlich quecksilberhaltiger Lampen und nicht-elektrischer Geräte, eingeführt.

Das Minamata-Übereinkommen ist der wichtigste internationale Rechtsrahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber in Luft, Wasser und Boden. Wie die Quecksilberverordnung behandelt es den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber, vom primären Quecksilberabbau bis zur Entsorgung von Quecksilberabfällen.

Hintergrund 

Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt eine Bedrohung darstellt. Wenn es in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette und reichert sich dort an (hauptsächlich in Fischen). Eine hohe Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen.

In der Vergangenheit wurde Quecksilber in zahlreichen Anwendungen verwendet, z. B. bei der Goldgewinnung, in Batterien, Leuchtstoffröhren, Thermometern und Barometern. In den vergangenen zwanzig Jahren hat die EU einen umfassenden Bestand an Rechtsvorschriften entwickelt, insbesondere die Quecksilberverordnung, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber schützt und dabei den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber vom primären Quecksilberabbau bis zur endgültigen Entsorgung von Quecksilberabfällen berücksichtigt. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Handel mit quecksilberhaltigen Produkten und zur Quecksilberverschmutzung.

Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in Kraft getreten und wurde bisher von der Europäischen Union und 143 Ländern, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert.

Weitere Informationen:

Daily News vom 30. Juli 2024

Der Vorschlag der EU-Kommission aus 2023

Die überarbeitete Verordnung  

Pressekontakte: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Juli 2024
Autor
Vertretung in Deutschland