(1.6.2016) - „Einige Mitgliedstaaten haben sich dagegen gesträubt, eine Position einzunehmen. Ich denke, es ist wichtig, eines klarzustellen: sobald ein Wirkstoff genehmigt oder auf EU-Ebene erneuert wird, ist es an den Mitgliedstaaten, die Endprodukte (die Herbizide und Pestizide selbst) auf ihren jeweiligen Märkten zu genehmigen“, sagte Andriukaitis nach der wöchentlichen Kommissionssitzung vor Journalisten.
„Die EU-Zulassung eines Wirkstoffs bedeutet nur, dass die Mitgliedstaaten solche Pflanzenschutzmittel in ihrem Hoheitsgebiet genehmigen können, aber sie sind nicht dazu verpflichtet. Die Mitgliedstaaten, die keine auf Glyphosat basierenden Produkte verwenden wollen, haben die Möglichkeit, ihre Verwendung zu beschränken. Sie brauchen sich nicht hinter der Entscheidung der Kommission zu verstecken.“
„Wenn es jedoch keine EU-Zulassung gibt, haben die Mitgliedstaaten keine andere Wahl mehr: Die Zulassung gilt bis zum 1. Juli. Sollte es keine Erneuerung geben, wären die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Glyphosat enthalten, vom Markt zu nehmen“, so Andriukaitis weiter.
Auf Glyphosat basierende Pflanzenschutzmittel werden in Landwirtschaft und Gartenbau vor allem zur Bekämpfung von Unkräutern verwendet, die mit Kulturpflanzen konkurrieren. Die Ausbringung erfolgt in der Regel vor der Aussaat und zur Trocknung vor der Ernte, was die Pflanzen schneller und gleichmäßiger reifen lässt.
Die Prüfung eines Wirkstoffes in der EU erfolgt gemeinschaftlich unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Kommission. Die Peer-Review-Gruppe kam zu dem Schluss, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht genotoxisch (d.h. DNA schädigend) ist oder eine krebserregende Bedrohung für den Menschen darstellt.
Die Zulassung von Glyphosat läuft in der EU zum 30. Juni 2016 aus. Über eine Neuzulassung des Wirkstoffs stimmen die Experten der EU-Mitgliedstaaten im zuständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, PAFF Comittee) ab. Das nächste Treffen ist für den kommenden Montag angesetzt. Auf Basis dieser Abstimmung erfolgt dann die Genehmigung eines Wirkstoffes in der EU durch die Europäische Kommission. Dies ist die Voraussetzung für seine Zulassung in Pflanzenschutzmitteln.
Darüber hinaus bereitet die Kommission eine zweite Entscheidung vor, um die Bedingungen für die Verwendung von Glyphosat zu verschärfen. In dieser Entscheidung will Andriukaitis den Mitgliedstaaten drei klare Empfehlungen machen:
- Verbot gefährlicher Beistoffe (POE-Tallowamine)
- Minimierung des Einsatzes in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten
- Minimierung der Verwendung von Glyphosat vor der Ernte
„Die Verantwortung für die Einführung dieser Art von Maßnahmen liegt bei den Mitgliedstaaten, aber ich glaube, dass dies wichtig ist, den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden und Herbiziden zu fördern“, sagte Andriukaitis. „Der Ball liegt nun im Feld der Mitgliedstaaten.“
Die Kommission habe alles getan, um eine konsensfähige Lösung zu finden, auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse. „Als Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit möchte ich betonen, dass für mich ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, wie durch die EU-Gesetzgebung vorgesehen, an erster Stelle steht. Zugleich blieb ich zutiefst davon überzeugt, dass unsere Entscheidungen auf der Grundlage der Wissenschaft getroffen werden sollten, nicht nach politischer Zweckmäßigkeit.“
Wortlaut der Erklärung von Gesundheitskommissar Andriukaitis
Fragen und Antworten zu einer möglichen Neuzulassung von Glyphosat
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Juni 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland