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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 20. März 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Google-Suche und Google Play: EU-Kommission übermittelt Alphabet zwei vorläufige Feststellungen

Die Europäische Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass Alphabet gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen hat. Ihre Feststellungen zur Google Suche und Google Play hat sie gestern dem Unternehmen mitgeteilt. Alphabet hat nun die Möglichkeit, die vorläufigen Feststellungen zu prüfen und darauf zu antworten.

Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte 

Die beiden vorläufigen Feststellungen, die wir heute treffen, sollen sicherstellen, dass Alphabet die EU-Vorschriften einhält, wenn es um zwei von Unternehmen und Verbrauchern in der EU häufig genutzte Dienste geht, nämlich die Google-Suche und Android-Telefone“, sagte Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel. 

Im ersten Fall sind wir zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass Alphabet gegen das Gesetz über digitale Märkte verstößt, indem es seine eigenen Produkte auf der Ergebnisseite der Google-Suche bevorzugt, was bedeutet, dass Anbieter und Wettbewerber nicht von fairen Ranking-Praktiken profitieren. Im zweiten Fall vertreten wir die vorläufige Auffassung, dass Alphabet es Android-Telefonbenutzern nicht erlaubt, über günstigere Angebote von App-Entwicklern außerhalb des Google Play Stores informiert zu werden oder auf diese verwiesen zu werden. 

Lassen Sie es mich klar sagen: Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, eine Kultur der Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte zu schaffen. Verfahren zur Nichteinhaltung sind Situationen vorbehalten, in denen Versuche des Dialogs nicht erfolgreich waren. Aber wie immer wenden wir unsere Gesetze auf faire und nichtdiskriminierende Weise an und respektieren die Verteidigungsrechte der Parteien in vollem Umfang.“

Vorläufige Feststellungen zur Bevorzugung der eigenen Dienste bei der Google-Suche

Laut dem Gesetz über digitale Märkte dürfen Gatekeeper ihre eigenen Dienste beim Ranking nicht gegenüber ähnlichen Diensten Dritter bevorzugen. Eine solche Einstufung muss auf transparente, faire und nichtdiskriminierende Weise erfolgen.

Wie in seinem Bericht über die Einhaltung der Vorschriften dargelegt, hat Alphabet eine Reihe von Änderungen an der Google-Suche vorgenommen.

Nach der Untersuchung der Kommission und den Rückmeldungen interessierter Dritter im Rahmen mehrerer Workshops ist die Kommission jedoch zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass Alphabet seine eigenen Dienste gegenüber denen Dritter bevorzugt und damit gegen den DMA verstößt. Im Einzelnen:

  • Alphabet behandelt seine eigenen Dienste wie Shopping, Hotelbuchungen, Transport oder Finanz- und Sportergebnisse in den Google-Suchergebnissen vorteilhafter als ähnliche Dienste Dritter.
  • Konkret behandelt Alphabet seine eigenen Dienste prominenter als andere , indem es sie ganz oben in den Google-Suchergebnissen oder auf speziellen Flächen anzeigt, mit verbesserten visuellen Formaten und Filtermechanismen.

Vorläufige Ergebnisse zu Alphabets Steuerungsregeln für Google Play

Nach DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über Google Play vertreiben, in der Lage sein, ihre Kunden kostenlos über alternative, billigere Angebote zu informieren, sie auf diese Angebote hinzuweisen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Käufe zu tätigen.

Die Kommission stellt vorläufig fest, dass Alphabet dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Auf der Grundlage der ihr derzeit vorliegenden Beweise hat die Kommission insbesondere Bedenken, dass:

  • Alphabet verhindert technisch bestimmte Aspekte der Lenkung, indem es z. B. App-Entwickler daran hindert, Kunden auf die Angebote und Vertriebskanäle ihrer Wahl zu lenken.
  • Zwar kann Alphabet eine Gebühr dafür erhalten, dass ein App-Entwickler über Google Play einen neuen Kunden gewinnt, doch gehen die von Alphabet erhobenen Gebühren über das hinaus, was gerechtfertigt ist. So verlangt Alphabet beispielsweise von Entwicklern über einen unangemessen langen Zeitraum hinweg eine hohe Gebühr für jeden Kauf digitaler Waren und Dienstleistungen.

Nächste Schritte

Mit der Übermittlung der vorläufigen Feststellungen teilt die Kommission Alphabet ihre vorläufige Auffassung mit, dass das Unternehmen gegen den DMA verstößt.

Dies greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Alphabet hat nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf diese vorläufigen Feststellungen antwortet.

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, würde die Kommission eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der Vorschriften erlassen.

Die Kommission setzt ihre Gespräche mit Alphabet fort, um wirksame Lösungen zu finden, die mit Artikel 6 Absatz 5 bzw. Artikel 5 Absatz 4 des EU-DSGVO vereinbar sind.

Hintergrund

Die DSGVO zielt darauf ab, wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Sie reguliert Gatekeeper, d. h. große digitale Plattformen, die eine wichtige Schnittstelle zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern bilden und aufgrund ihrer Position die Macht haben können, einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen.

Alphabet wurde mit Beschluss der Kommission vom 5. September 2023 als Gatekeeper für den Google-Suchdienst und den Google Play App Store für Android benannt.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

DMA-Website 

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland