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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 20. Dezember 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Grünes Licht für deutsche Beihilfe zur Förderung von vier schwimmenden LNG-Terminals in Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Stade

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Maßnahme im Umfang von schätzungsweise 4,06 Milliarden Euro genehmigt, mit der der Betrieb von vier Anlagen zur LNG-Speicherung und -Rückvergasung für die Einfuhr von Flüssigerdgas („LNG“) durch das Deutsche Energieterminal („DET“) gefördert werden soll. Die Anlagen befinden sich in Brunsbüttel, Wilhelmshaven (zwei Standorte) und Stade

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, erklärte:Die heute genehmigte deutsche Maßnahme trägt erheblich dazu bei, die Kontinuität der Gasversorgung Deutschlands und der Nachbarländer nach dem Ende der russischen Pipeline-Gaseinfuhren zu gewährleisten. Sie wird die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland verringern und ermöglicht eine Diversifizierung der Energieversorgung im Einklang mit dem REPowerEU-Plan.

Die Maßnahme trägt zur Verwirklichung der Ziele des REPowerEU-Plans bei, indem sie die Diversifizierung der Energieversorgung ermöglicht und die Gasversorgungssicherheit gewährleistet.

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Im Dezember 2022 hatte Deutschland vier Anlagen zur LNG-Speicherung und -Rückvergasung gemietet und das staatseigene Unternehmen DET gegründet, das mit dem Betrieb der Terminals betraut wurde.

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Störungen des Energiemarkts zu beheben, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die Einstellung der Pipeline-Gaslieferungen von Russland nach Deutschland verursacht wurden. Die Anlagen, von denen zwei rasch in Betrieb genommen wurden, bieten eine zusätzliche Einfuhrroute, um einen Teil des nicht mehr verfügbaren russischen Gases zu ersetzen. Die schwimmenden Terminals dienen als Zwischenlösung, bis in Deutschland auf Dauer angelegte LNG-Terminals an Land fertiggestellt sind, um die langfristige Gasversorgung zu gewährleisten.

Die Beihilfe in Form eines Direktzuschusses deckt die Verluste von DET für den Betrieb der Anlagen bis zum Ende des Mietzeitraums ab. Da sie auf dem Höhepunkt der Energiekrise gemietet wurden, als die Nachfrage und die Kosten sehr hoch waren und ihre begrenzte Betriebszeit keine vollständige Kostendeckung ermöglichte, war von Anfang an erwartet worden, dass diese Terminals mit Verlust betrieben würden. Die Nettogesamtbeihilfe zwischen 2023 und 2033 wird sich voraussichtlich auf 4,06 Milliarden Euro belaufen. Sollten die Verluste höher ausfallen als erwartet, könnte der Nettobeitrag auf insgesamt 4,96 Milliarden Euro anwachsen.

Deutschland hat sich verpflichtet, den Betrieb der Terminals Brunsbüttel und Stade einzustellen, sobald das an diesen Standorten geplante landseitige LNG-Terminal in Betrieb genommen wird, um Marktüberlappungen zu vermeiden. Sobald die landseitigen LNG-Terminals in Betrieb sind, werden die schwimmenden Anlagen mittels weltweiter, allen Bietern und Standorten offenstehender Aufforderungen zur Interessenbekundung bis zum Auslaufen der Leasingverträge zu Marktpreisen untervermietet.

Die Kapazitäten der Terminals sollen in drei verschiedenen Formeln versteigert werden: a) eine technische Mindestkapazität, vorbehaltlich einer Lieferverpflichtung, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Terminals in einem stabilen System betriebsbereit bleiben und daher jederzeit verfügbar sind, um die Gasversorgungssicherheit zu gewährleisten, b) mittelfristig (für 3-4 Jahre) und c) kurzfristig (für 1 Jahr). Deutschland hat auch Vorkehrungen getroffen, um möglichen unangemessenen Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben zu beheben.

So kam die Kommission insbesondere zu folgendem Schluss:

  • Die Maßnahme ist erforderlich und geeignet, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben des Mitgliedstaats zu beheben. Ziel ist es, die Gasversorgungssicherheit in der außergewöhnlichen Lage zu gewährleisten, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die anschließende Unterbrechung der Gaslieferungen verursacht wurde.
  • Die Beihilfe ist verhältnismäßig, da sie auf das Minimum beschränkt ist, das im Hinblick auf das Ziel der Maßnahme erforderlich ist, damit DET die Anlagen betreiben kann.
  • Um Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, hat sich Deutschland verpflichtet, a) den Betrieb der schwimmenden Anlagen einzustellen, sobald die entsprechenden landseitigen LNG-Terminals in Betrieb genommen werden, und b) die Vermarktung der Kapazitäten der Anlagen bestimmten Beschränkungen zu unterwerfen.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Nach den EU-Beihilfevorschriften sind Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zulässig. 

Im Mai 2022 veröffentlichte die Kommission den REPowerEU-Plan, der eine Reihe von Maßnahmen enthält, mit denen die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland durch eine Beschleunigung der Energiewende rasch verringert werden soll. Der REPowerEU-Plan ruht auf drei Säulen: Energieeinsparung, Erzeugung sauberer Energie und Diversifizierung der Energieversorgung der EU.

Ein funktionierender Energiebinnenmarkt ist zudem von entscheidender Bedeutung, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Energie dorthin befördert wird, wo sie benötigt wird. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission auch die Schritte, die der Deutsche Bundestag unternommen hat, um die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Gasspeichergebühr an Grenzübergangspunkten ab dem 1. Januar 2025 anzunehmen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.105137 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung 

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2024
Autor
Vertretung in Deutschland