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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 15. April 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Grünes Licht für eine modernisierte Urheberrechtsreform

Die Modernisierung des Urheberrechts hat heute (Montag) die letzte Hürde genommen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Regeln für eine an das digitale Zeitalter angepasste Form des Urheberrechts förmlich beschlossen. Kommissionspräsident Jean...

Die Reform wird die Urheberrechtsbestimmungen an die heutige Welt anpassen, in der Musik-Streaming-Dienste, Video-on-Demand-Plattformen, Nachrichtenaggregatoren und User-Upload-Content-Plattformen zu den Haupttoren für den Zugriff auf kreative Werke und Presseartikel geworden sind. Sie wurde von der Kommission im September 2016 vorgeschlagen und im März 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die Reform wird zu greifbaren Vorteilen für die Bürger der EU, die Forscher und die Lehrenden, die Kultur- und Kreativwirtschaft, die Presse und die mit Kulturerbe befassten Einrichtungen führen.

Die modernisierte Richtlinie wird zudem hochwertigen Journalismus in der EU fördern und einen besseren Schutz für europäische Autoren und Künstler bieten. Die Nutzer werden von den neuen Regeln profitieren, die es ihnen ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte legal auf Plattformen hochzuladen. Darüber hinaus werden sie von verbesserten Garantien im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit profitieren, wenn sie Videos hochladen, die Inhalte von Rechteinhabern enthalten, d.h. in Memes oder Parodien.

Die Urheberrechtsrichtlinie ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Anpassung der EU-Urheberrechtsvorschriften an das digitale Zeitalter. Die neuen Vorschriften erleichtern es den europäischen Rundfunkanstalten, bestimmte Programme ihrer Online-Dienste grenzüberschreitend verfügbar zu machen. Darüber hinaus können seit dem 1. April 2018 Europäer, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat Filme, Sportsendungen, Musik, E-Books und Spiele kaufen oder abonnieren, auf diese Inhalte zugreifen, wenn sie reisen oder sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten.

Nächste Schritte

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Regeln zum Urheberrecht sowie die neuen Regeln zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Online-TV- und Radioinhalten werden am Mittwoch, den 17. April, im Europäischen Parlament in Straßburg förmlich unterzeichnet.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Copyright reform clears final hurdle: Commission welcomes approval of modernised rules fit for digital age

Ein Fragen- und Antwortkatalog zur Reform

Fragen und Antworten zur Einigung der EU-Verhandler

Faktenblatt

Pressemeldung des Europäischen Parlaments zur Urheberrechtsrichtlinie

Pressemitteilung zum Vorschlag der EU-Kommission

Text der Richtlinie (Englische Fassung auf der Website des Rates der EU)

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland