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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 4. Juli 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

GVO: Kommission genehmigt neue Sojabohne

Die Europäische Kommission hat nach gründlicher Prüfung eine neue gentechnisch veränderte Sojabohne zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Die Genehmigung umfasst nicht den Anbau der Sojasorte in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.

Wissenschaftliche Prüfung und Empfehlung durch die EFSA

Die Zulassung gilt für 10 Jahre. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Mitgliedstaaten hatten weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erreicht, damit musste die Europäische Kommission über die Zulassung entscheiden. 

Hintergrund

Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich. Sie wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass im Rahmen einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.
Weitere Informationen:

Daily News vom 4. Juli

Website zu GVOs

Das Zulassungsverfahren für GVOs

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Juli 2025
Autor
Vertretung in Deutschland