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Presseartikel8. Juni 2017Vertretung in Deutschland

Halbzeitbilanz zur Kapitalmarktunion: Erste Erfolge als Grundlage für weitere Fortschritte

Die Kommission hat heute (Donnerstag) weitere Schritte eingeleitet, um die Kapitalmarktunion voranzutreiben. Fast zwei Jahre nach dem Startschuss für den Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion legt die Kommission eine Reihe neuer...

(08.06.2017) - Valdis Dombrovskis, für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständiger Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Angesichts der Tatsache, dass der größte europäische Finanzplatz die EU verlassen wird, wollen wir uns noch stärker für die Festigung und Integration der Kapitalmärkte in der EU einsetzen. Die Halbzeitbilanz verdeutlicht das Ausmaß der Herausforderung. Um ihr entsprechend begegnen zu können, zählen wir auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten.“

Der für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, ergänzte: „Die Kommission hat große Anstrengungen unternommen, um der Kapitalmarktunion entscheidende Impulse zu geben. In gerade einmal zwanzig Monaten haben wir zwei Drittel unserer ursprünglichen Zusagen erfüllt, und weitere wichtige Maßnahmen sind in der Pipeline. Wir werden nun unseren Wirkungskreis erweitern und uns neuen Anliegen wie der Finanzierung nachhaltiger Investitionen und der Erschließung des FinTech-Potenzials widmen. Mit den heute vorgelegten neuen Maßnahmen erneuert und bekräftigt die Kommission ihre Entschlossenheit und verleiht dem Weg in Richtung einer Kapitalmarktunion eine unumkehrbare Dynamik.“

Die Kapitalmarktunion ist eine zentrale Säule der Investitionsoffensive der Kommission für Europa, dem sogenannten „Juncker-Plan“. Das Projekt, das regulatorische und nichtregulatorische Reformen kombiniert, zielt darauf ab, Sparvermögen und Investitionen besser miteinander zu verknüpfen. Durch die Bereitstellung alternativer Finanzierungsquellen und von mehr Möglichkeiten für Verbraucher und institutionelle Anleger soll das europäische Finanzsystem gestärkt werden.

Der Vorschlag im Einzelnen

Die Halbzeitbilanz der Kapitalmarktunion sieht neun vorrangige Maßnahmen vor:

1. Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für eine wirksamere, kohärente Beaufsichtigung in der EU und darüber hinaus;

2. Schaffung eines verhältnismäßigeren regulatorischen Umfelds für Börsengänge von KMU;

3. Überprüfung der aufsichtlichen Behandlung von Wertpapierfirmen;

4. Bewertung der Zweckmäßigkeit eines EU-Rahmens für Zulassung und Passvergabe für FinTech-Tätigkeiten;

5. Maßnahmen zur Unterstützung der Sekundärmärkte für notleidende Kredite und Sondierung von Legislativvorschlägen zur Vereinfachung der Beitreibung von Werten aus besicherten Darlehen an Unternehmen und Unternehmern durch gesicherte Gläubiger;

6. Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen;

7. Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs und der grenzüberschreitenden Beaufsichtigung von OGAW und alternativen Investmentfonds (AIF);

8. Erläuterungen zu den bestehenden Rechtsvorschriften der EU für den Umgang mit grenzüberschreitenden Investitionen in der EU und Schaffung eines angemessenen Rahmens für die gütliche Beilegung von Investitionsstreitigkeiten;

9. Vorlage einer umfassenden EU-Strategie zur Sondierung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung lokaler und regionaler Kapitalmärkte in der EU.

Bisher erzielte Fortschritte

Die Halbzeitbilanz zeigt die guten Fortschritte auf, die bisher bei der Umsetzung des Aktionsplans 2015 gemacht wurden: Rund zwei Drittel der 33 Maßnahmen wurden innerhalb von zwanzig Monaten umgesetzt. Erst kürzlich einigten sich die Mitgesetzgeber im Grundsatz auf zwei weitreichende Vorschläge: Das Verbriefungspaket wird Kapazitäten in den Bankbilanzen freimachen und zusätzliche Finanzierungsmittel für private Haushalte und schnell wachsende Unternehmen mobilisieren. Die Reform der Risikokapitalfonds wird ihrerseits Investitionen in innovative kleine und mittlere Unternehmen erleichtern.

In der Halbzeitbilanz wird auch ein Zeitplan für die neuen Maßnahmen festgelegt. Diese werden in den kommenden Monaten präsentiert und umfassen u. a. ein EU-weites Produkt der privaten Altersvorsorge, das die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Rentenfinanzierung unterstützen soll. Daneben wird die Kommission auch weiterhin an der Verbesserung des Aufsichtsrahmens für integrierte Kapitalmärkte und der Verhältnismäßigkeit der Vorschriften für börsennotierte KMU und Wertpapierfirmen sowie der Erschließung des FinTech-Potenzials und der Förderung nachhaltiger Investitionen arbeiten.

Parallel zur Halbzeitbilanz der Kapitalmarktunion legt die Kommission auch Maßnahmen vor, die durch eine Überprüfung der Risikokalibrierungen für Investitionen in Infrastrukturunternehmen langfristige Investitionen fördern sollen. Wir schlagen vor, den Kapitalbetrag, den Versicherungsgesellschaften bei Investitionen in Infrastrukturunternehmen vorhalten müssen, zu senken. Durch diese gezielten Änderungen an der delegierten Verordnung „Solvabilität II“ werden Investitionen in die Infrastruktur weiter angekurbelt.

Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen voranbringen, die im Rahmen des Aktionsplans von 2015 noch ausstehen. Im Einzelnen wird die Kommission folgende Legislativvorschläge vorlegen:

  1. einen Legislativvorschlag für ein EU-weites Produkt der privaten Altersvorsorge, das die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Rentenfinanzierung unterstützen soll;
  2. einen Legislativvorschlag für einen EU-Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen, um die Banken bei der Finanzierung ihrer Darlehenstätigkeit zu unterstützen;
  3. einen Legislativvorschlag im Bereich des Wertpapierrechts, um die Rechtssicherheit bei den Eigentumsrechten an Wertpapieren im grenzüberschreitenden Kontext zu erhöhen.

Im Januar 2017 leitete die Kommission eine Konsultation über die Halbzeitbilanz der Kapitalmarktunion ein und bot Interessenträgern damit die Gelegenheit, gezielte Vorschläge vorzubringen, wie die im Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion vorgesehenen Maßnahmen ergänzt oder vorangetrieben werden könnten. Am 30. September 2015 nahm die Kommission einen Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion an. Er enthält ein Programm mit Maßnahmen, die dazu dienen, bis 2019 die Grundsteine eines integrierten Kapitalmarkts in der Europäischen Union zu legen.

Weitere Informationen:

MEMO

Factsheet

Mitteilung „Kapitalmarktunion: die Reform rasch voranbringen“

Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

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Datum der Veröffentlichung
8. Juni 2017
Autor
Vertretung in Deutschland