(14.09.2016) - Die bis zum Jahr 2020 vorgeschlagene zusätzliche Finanzierung entspricht zwei wichtigen Schwerpunkten in den Bereichen Investitionen und Migration. Sie wird wie folgt aufgeschlüsselt:
- 2,4 Mrd. Euro werden dazu eingesetzt, Wachstum und Beschäftigung stärker zu fördern, indem mehr Finanzmittel bereitgestellt werden für leistungsstarke Programme wie den erweiterten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) (siehe Pressemitteilung), die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), Erasmus sowie die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), mit der die Entwicklung transeuropäischer Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Dienste unterstützt wird. Dies umfasst auch den Betrag von 50 Mio. Euro für die Initiative WiFi4EU, die europäische Kommunen darin unterstützen soll, allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfreie Wi-Fi-Hotspots anzubieten, was den Haushalt auf einen Gesamtbetrag von 120 Mio. Euro aufstockt.
- 2,5 Mrd. Euro zur Unterstützung laufender Arbeiten in den Bereichen Migration, Sicherheit und Kontrollen an den Außengrenzen, darunter die Einrichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache; der EU-Agentur für Asyl und die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
- 1,4 Mrd. Euro für den Europäischen Fond für nachhaltige Entwicklung im Rahmen der „Investitionsoffensive für Drittländer“, (siehe Factsheet) mit der Investitionen in Regionen außerhalb Europas gefördert und private Partnerschaften zur Bekämpfung der Ursachen der Migration eingegangen werden und gleichzeitig die Erfüllung anderer Entwicklungsziele gefördert wird; für Migrationspartnerschaften, makroökonomische finanzielle Unterstützung und externe Darlehen zur Stabilisierung unserer Nachbarländer.
In Verbindung mit der Aufstockung im Haushaltsplanentwurf für 2017 (1,8 Mrd. Euro) und der technischen Anpassung der Finanzrahmen für die Kohäsionspolitik, mit der zusätzliche Finanzmittel für diese Schwerpunktbereiche zur Verfügung gestellt werden (4,6 Mrd. Euro), umfasst die Halbzeitüberprüfung insgesamt ein Finanzpaket in Höhe von beinahe 13 Mrd. Euro.
Die Mitgliedstaaten werden nicht ersucht, mehr Finanzmittel aufzubringen, als sie bereits im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 zugesagt haben. Das Geld wird aus bestimmten Reserven des Haushalts, wie beispielsweise nicht ausgeschöpfte Spielräume und besondere Instrumente, zur Verfügung gestellt.
Vereinfachung der Regelungen
Gleichzeitig mit der Haushaltsüberprüfung legt die Kommission einen Vorschlag zur Vereinfachung der Bestimmungen für die Vergabe von EU-Finanzmitteln an die Mitgliedstaaten und andere Empfänger vor. Beispielsweise werden Forscher oder Studenten nicht mehr unnötig viel Zeit auf das Ausfüllen der Vordrucke für ihre Reiseausgaben aufwenden müssen, sondern sich stärker auf die Forschung konzentrieren können. Für eine erleichterte Kooperation wird die EU auf bereits bestehende Prüfungen und Kontrollen anderer Geldgeber, z. B. der Vereinten Nationen, zurückgreifen können. Dadurch werden nichtstaatliche Organisationen, die Gelder von mehreren Geldgebern erhalten, in die Lage versetzt, unnötigen Bürokratieaufwand zu reduzieren und mehr Zeit für den Einsatz vor Ort zu gewinnen. Die Bürgerbeteiligung wird gefördert. Beispielsweise werden die Bürgerinnen und Bürger stärkeren Einfluss darauf haben, ob die für ihr Dorf bestimmten Finanzmittel für einen neuen Markt oder einen Spielplatz verwendet werden sollen.
Ein flexiblerer Haushalt mit einer neuen EU-Krisenreserve
Die Kommission schlägt auch vor, die Flexibilität des EU-Haushalts im Hinblick auf eine rasche und angemessene Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse zu stärken. Dazu gehört die Einrichtung einer neuen Krisenreserve der Europäischen Union für Ausgaben in den Schwerpunktbereichen, die unter Einsatz nicht ausgeschöpfter Gelder finanziert werden soll.
Die Halbzeitüberprüfung war Bestandteil der politischen Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 und wird in Artikel 2 der Verordnung 1311/2013 des Rates („MFR-Verordnung“) geregelt. Der geltende Mehrjährige Finanzrahmen wurde im Jahr 2013 vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise und ihrer Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen vereinbart. Erstmalig in der Geschichte der EU fiel das Volumen des Sieben-Jahres-Haushalts kleiner als dasjenige des vorhergehenden Haushaltes aus.
Ergebnisse der Politik für eine bessere Rechtsetzung
Anlässlich der Rede von Kommissionspräsident Juncker zur Lage der Union hat die Kommission heute zudem ihren Bericht über die Fortschritte bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung der europäischen Gesetzgebung vorgelegt, die den europäischen Bürgerinnen und Bürgern spürbaren Nutzen bringen und eine Antwort auf die gemeinsamen Herausforderungen liefern soll, denen sich Europa gegenübersieht.
Die Ausarbeitung moderner, verhältnismäßiger Vorschriften, die ihren Zweck erfüllen, liegt in der Verantwortung aller am Gesetzgebungsprozess Beteiligten und ist wichtig für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und unserer gemeinsamen Werte, aber auch für die Effizienz von Verwaltungen und Unternehmen. Kernpunkt des Konzepts für eine bessere Rechtssetzung ist eine kritische Prüfung, ob eine Maßnahme auf europäischer oder besser auf nationaler Ebene aufgehoben wäre. Außerdem sollen sämtliche Beteiligten aktiver und wirkungsvoller in den Meinungsbildungsprozess einbezogen werden.
Weitere Informationen
Kommission stellt Ergebnisse ihrer Politik für eine bessere Rechtsetzung vor
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. September 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland