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Vertretung in Deutschland
Presseartikel10 Februar 2021Vertretung in Deutschland

Handels- und Kooperationsabkommen EU-UK: vorläufige Anwendung soll verlängert werden

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zwei Monate länger als ursprünglich geplant, nämlich bis Ende April, vorläufig anzuwenden. Die...

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich legt die Modalitäten der künftigen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich fest. Es umfasst ein Freihandelsabkommen mit enger Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt und Fischerei, eine enge Partnerschaft für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie einen übergreifenden Governance-Rahmen .

Das Abkommen enthält Präferenzregelungen in Bereichen wie Handel mit Waren und Dienstleistungen, digitaler Handel, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen, Luftfahrt und Straßenverkehr, Energie, Fischerei, Koordinierung der sozialen Sicherheit, Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, fachliche Zusammenarbeit und Teilnahme an Unionsprogrammen. Es wird durch Bestimmungen untermauert, die gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Achtung der Grundrechte gewährleisten.

Weitere Informationen:

Daily News vom 10. Februar 2021

Pressemitteilung zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 24. Dezember 2020

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10 Februar 2021
Autor
Vertretung in Deutschland