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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 12. Dezember 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Handelsabkommen EU-Japan tritt voraussichtlich im Februar 2019 in Kraft

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan begrüßt. Damit wird der Weg für das Inkrafttreten des Abkommens am 1. Februar 2019 geebnet. „Fast fünf Jahrhunderte...

„Und es geht nicht nur um Worte oder Absichtsbekundungen: Dieses Abkommen wird sowohl den Unternehmen als auch den Bürgerinnen und Bürgern in Europa und Japan erhebliche und greifbare Vorteile bringen“, fügte Juncker hinzu.

Handelskommissarin Cecilia Malmström freute sich über die Zustimmung der Abgeordneten: „Ich bin sehr froh über die heutige Abstimmung im Parlament. Unsere Wirtschaftspartnerschaft mit Japan und die größte jemals ausgehandelte Handelszone stehen unmittelbar vor der Realisierung. Die wirtschaftlichen Vorteile dieses Abkommens liegen auf der Hand. Gleichzeitig haben sich beide Seiten dazu bekannt, die höchsten Standards für unsere Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt aufrechtzuerhalten. Das sind sehr gute Nachrichten für die EU und alle Unterstützer eines offenen und fairen internationalen Handelssystems.“

Ab Februar 2019 könnten EU-Unternehmen, Landwirte, Arbeitnehmer und Verbraucher von den Vorteilen eines einfacheren und schnelleren Handels zwischen der EU und Japan profitieren.

Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan wird nicht nur die überwiegende Mehrheit der Zölle abgeschafft, die den nach Japan exportierenden Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von 1 Mrd. Euro verursachen, sondern auch eine Reihe seit Langem bestehender regulatorischer Hindernisse beseitigt, beispielsweise im Bereich der Automobilausfuhren. Das Abkommen wird den japanischen Markt mit seinen 127 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem für wichtige Agrarerzeugnisse aus der EU öffnen und die Exportchancen der EU-Unternehmen in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft verbessern. Darüber hinaus wird es die Zusammenarbeit zwischen Europa und Japan auf verschiedenen Gebieten stärken, das gemeinsame Engagement für eine nachhaltige Entwicklung untermauern und als erstes Handelsabkommen überhaupt ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzabkommen enthalten.

Kernpunkte des Abkommens

Bei den Agrarausfuhren der EU wird das Abkommen insbesondere Folgendes bewirken:

  • Beseitigung der Zölle auf viele Käsesorten, wie Gouda und Cheddar (die derzeit einem Zollsatz von 30 Prozent unterliegen), aber auch auf Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 Prozent)
  • eine möglicherweise erhebliche Steigerung der Rindfleischausfuhren der EU sowie die Eröffnung zusätzlicher Möglichkeiten für die Ausfuhr von Schweinefleischerzeugnissen
  • Schutz von über 200 geografischen Angaben und hochwertigen traditionellen europäischen Spezialitäten in Japan sowie Schutz einer Auswahl japanischer geografischer Angaben in der EU

Mit dem Abkommen werden ferner die Dienstleistungsmärkte geöffnet, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, elektronischer Handel, Telekommunikation und Verkehr. Zudem wird den EU-Unternehmen der Zugang zu den großen Beschaffungsmärkten von 54 japanischen Großstädten ermöglicht, und es werden Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Eisenbahnsektor auf nationaler Ebene beseitigt.

Das Abkommen enthält ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung und setzt höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz. Es stärkt das Engagement der EU und Japans in den Bereichen nachhaltige Entwicklung und Klimawandel und sorgt für einen vollumfänglichen Schutz öffentlicher Dienstleistungen.

Was den Datenschutz anbelangt, so haben die EU und Japan die Verhandlungen über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau am 17. Juli abgeschlossen. Die getroffene Übereinkunft wird das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ergänzen. Das Ziel besteht darin, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als „gleichwertig“ anzuerkennen, sodass Daten zwischen der EU und Japan sicher fließen können und damit der weltweit größte Raum für sicheren Datenverkehr geschaffen wird.

Zeitplan für das Abkommen und nächste Schritte

Die Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Japan begannen im Frühjahr 2013 auf der Grundlage des Mandats des Rates, über das Ende 2012 abgestimmt wurde. Die politische Grundsatzeinigung wurde vier Jahre später im Juli 2017 erzielt. Der Text des Abkommens, der im Dezember 2017 abgeschlossen wurde, wurde dann im April 2018 zur Ratifizierung vorgelegt. Nach der Billigung durch die Mitgliedstaaten im Rat im Juni wurde das Abkommen im Juli von der EU und Japan unterzeichnet. Die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments ebnet den Weg für den Abschluss und das Inkrafttreten des Abkommens. Zu den Verfahrensschritten, die jetzt noch ausstehen, gehören die Abstimmung im Rat über den Abschluss und der Austausch von Dokumenten mit Japan, die die Ratifizierung des Abkommens durch beide Seiten bestätigen. Die noch verbleibenden Formalitäten dürften rechtzeitig erfüllt sein, sodass das Abkommen bereits am 1. Februar 2019 in Kraft treten kann.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU-Japan trade agreement on track to enter into force in February 2019

Die Pressekonferenz mit Cecilia Malmström in Straßburg

Das Handelsabkommen mit Japan

Die Handelspolitik der EU

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland