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Vertretung in Deutschland
Presseartikel1. Dezember 2016Vertretung in Deutschland

Hilfe für Italien nach Erdbeben: „Es ist unsere Pflicht als Europäer, Italien beizustehen“

Die EU-Kommission will Italien nach den Erdbeben im August und Oktober finanziell unterstützen und kündigte gestern (Mittwoch) eine erste Hilfszahlung in Höhe von 30 Mio. Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds an. Außerdem will die EU-Kommission Italien...

(01.12.2016) - „Wir haben dem italienischen Volk nach diesen Tragödien unser tiefstes Mitgefühl ausgedrückt und lassen den Worten auch Taten folgen, indem wir unsere Anstrengungen fortsetzen, die jeweiligen Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden mithilfe des EU-Solidaritätsfonds und der Kohäsionspolitik zu befriedigen. Wir werden Italien während des gesamten Wiederaufbauprozesses zur Seite stehen“, ergänzte EU-Regionalkommissarin Corina Crețu.

Italien wird innerhalb der nächsten sieben Tage eine erste Zahlung in Höhe von 30 Mio. Euro aus dem Solidaritätsfonds der EU erhalten. Dies ist der höchste Betrag, der als Vorauszahlung ausbezahlt werden kann. Derzeit prüft die Kommission den von Italien gestellten Antrag. Sie wird einen endgültigen Finanzhilfebetrag vorschlagen, der vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden muss, sobald die italienischen Behörden die Bewertung der mit dem Erdbeben vom Oktober verbundenen Schäden abgeschlossen haben.

Die Kommission schlägt außerdem vor, die Dachverordnung (2014-2020) dahin gehend zu ändern, dass Maßnahmen für den Wiederaufbau – auch von Kulturerbestätten – mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vollständig finanziert werden können. Dieser neue Vorschlag würde die Unterstützung aus dem EU-Solidaritätsfonds ergänzen und nationale Ressourcen schonen. Aufgrund dieser Ausnahmeregelung könnten entsprechende Maßnahmen schon unmittelbar nach einer Katastrophe finanziert werden. Dieser Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat unterstützt werden.

Als sich das tödliche Erdbeben sowie die Nachbeben Ende August 2016 und dann nochmals im Oktober im Herzen Italiens ereigneten, stand die Europäische Kommission in uneingeschränkter Solidarität hinter dem italienischen Volk. Sie bekundete ihre volle Unterstützung, um zunächst die akute Not nach der Katastrophe zu lindern und um später gemeinsam mit den nationalen Behörden den Wiederaufbau in Angriff zu nehmen.

Die Kommission kommt nun ihrer Zusage mit zwei Beschlüssen nach, um mithilfe von EU-Mitteln die Wiederaufbauanstrengungen zu unterstützen und die Wirtschaftstätigkeit in den betroffenen Gebieten wiederanzukurbeln.

Unmittelbar nach den Erdbeben vom 24. August und vom 27. Oktober hatte die Kommission kurzfristige Unterstützung durch die Katastrophen- und Krisenmanagementdienste des EU-Programms Copernicus angeboten. Sie hatte zugleich die Bereitschaft zu erkennen gegeben, auch langfristig mit EU-Mitteln weiterzuhelfen.

Am 16. November ist der Antrag Italiens auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der EU eingegangen, den die Kommission umgehend bearbeiten wird. Italien ist der größte Empfänger von Mitteln aus dem Solidaritätsfonds, der seit seiner Gründung im Jahr 2002 insgesamt 1,3 Mrd. Euro für das Land mobilisiert hat.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Solidarität mit Italien: EU-Mittel zur Unterstützung der Wiederaufbauanstrengungen nach den Erdbeben

Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Italien

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Dezember 2016
Autor
Vertretung in Deutschland