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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 21. Januar 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

House Europe! – EU-Kommission registriert neue Europäische Bürgerinitiative

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „HouseEurope! Power to Renovation“ zu registrieren. Die Initiative erfüllt alle formalen Voraussetzungen und ist rechtlich zulässig. Ihr Ziel ist es, Anreize für die Sanierung und Umgestaltung bestehender Gebäude zu schaffen. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, entsprechende Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Die Europäische Bürgerinitiative ist eines der wichtigsten Instrumente für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU zur Teilhabe an der europäischen Demokratie.

Die nun registrierte Initiative fordert die Kommission auf, Anreize für die Wiederverwendung bestehender Gebäude schaffen, und zwar auf folgender Grundlage: i) „Steuerermäßigungen für Renovierungsarbeiten und wiederverwendete Materialien“; ii) „faire Regeln zur Bewertung sowohl der Potenziale als auch der Risiken bestehender Gebäude“; und iii) „neue Werte für das eingebettete CO2 in bestehenden Strukturen“.

Bisher keine inhaltliche Prüfung

Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen. Die Registrierung greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative nicht vor und ist auch kein Hinweis auf Maßnahmen, wenn die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider, er ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht. Sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen:

  • nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen,
  • nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und
  • nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Seit Einführung der Europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission 119 Initiativen registriert.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung (deutsche Übersetzung folgt)

Website: Europäische Bürgerinitiative

Website der Bürgerinitiative: ‘HouseEurope! Power to Renovation'

Statistiken zu Europäischen Bürgerinitiativen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland