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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. Mai 2016Vertretung in Deutschland

HSH Nordbank: EU-Kommission gibt endgültig grünes Licht für Beihilfen Hamburgs und Schleswig-Holsteins

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) die Beihilfen der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein für die Stabilisierung der HSH Nordbank endgültig genehmigt. Beide Länder hatten ihre Garantie im Juni 2013 um 3 Mrd. Euro auf 10 Mrd. Euro...

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Die Genehmigung basiert auf den von Deutschland neu eingegangenen Verpflichtungen, die HSH Nordbank in zwei Teile aufzuspalten und das operative Geschäft zu veräußern. Nicht genehmigt werden etwaige neue staatliche Beihilfen. Sofern das Veräußerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird und das daraus hervorgehende Unternehmen rentabel ist, wird so das Kerngeschäft der Bank auf dem Markt verbleiben können.

EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Mit dem heutigen Beschluss ist die beihilferechtliche Prüfung der staatlichen Garantie zugunsten der HSH Nordbank abgeschlossen. Die gefundene Lösung sieht sowohl eine Aufspaltung als auch eine Veräußerung vor und bietet, wie ich bereits im Rahmen der Einigung mit den deutschen Behörden im Oktober betont habe, die Möglichkeit, einen erheblichen Teil der Bank zu veräußern, ohne dass dem Institut weitere Beihilfen gewährt werden. Sie ebnet den Weg dafür, dass aus dem Veräußerungsverfahren ein rentables privatisiertes Unternehmen hervorgeht.“

Das Verfahren wurde im Juni 2013 eingeleitet, nachdem die Risikoabschirmung der HSH wieder von 7 Mrd. Euro auf 10 Mrd. Euro erhöht werden musste. Damals genehmigte die Kommission die Beihilfe vorübergehend, leitete aber eine eingehende Prüfung ein, um zu untersuchen, ob die Bank in der Lage sein würde, ihre Rentabilität auf der Grundlage zusätzlicher und tiefgreifenderer Umstrukturierungsmaßnahmen wiederherzustellen.

Auf der Grundlage des Beschlusses können die deutschen Behörden und die Bank nun ein Veräußerungsverfahren einleiten, aus dem eine tragfähige Geschäftseinheit hervorgehen könnte. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Bank geordnet abgewickelt und aus dem Markt ausscheiden.

Der Beschluss sieht insbesondere Folgendes vor:

1) Aufspaltung der Gesellschaft: Die HSH wird in eine Holdinggesellschaft, die den größten Teil der Verpflichtungen zur Entrichtung der Garantiegebühren übernimmt, und in eine operative Tochtergesellschaft, die die laufenden Geschäfte der Bank weiterführen wird, aufgespalten. Diese Aufspaltung wirkt sich nicht auf die Höhe der Garantiegebühr aus.

2) Beihilfefreie Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte zu marktüblichen Bedingungen: Die HSH leidet nach wie vor unter der ungünstigen Lage auf den Schifffahrtsmärkten und dem infolgedessen hohen Maß an notleidenden Vermögenswerten. Auf der Grundlage des Beschlusses darf die Bank notleidende Vermögenswerte im Wert von bis zu 6,2 Mrd. Euro an ihre Eigentümer, die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, und weitere Vermögenswerte im Wert von 2 Mrd. Euro auf dem Markt veräußern. Durch die Veräußerung notleidender Vermögenswerte wird die Bank die Gesamtqualität ihres Portfolios und damit ihr Risikoprofil verbessern können. Diese Entlastungsmaßnahme beinhaltet keine neuen Beihilfen, da sie zu Marktpreisen erfolgen wird, wobei der jeweilige Marktpreis Gegenstand einer unabhängigen Bewertung sein wird.

3) Veräußerung der operativen Tochtergesellschaft: Die deutschen Behörden haben sich verpflichtet, die operative Tochtergesellschaft innerhalb einer vereinbarten Frist im Wege eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens zu veräußern. Um die Veräußerung zu erleichtern, wird die Tochtergesellschaft einer weiteren Umstrukturierung unterzogen. Wenn das Veräußerungsverfahren in einem oder mehreren beihilfefreien positiven Preisangeboten resultiert, wird die Kommission die Rentabilität des aus dem Verfahren hervorgehenden Unternehmens prüfen. Gehen im Rahmen des Veräußerungsverfahrens keine derartigen beihilfefreien Angebote mit positivem Preis ein oder gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass das aus der Veräußerung hervorgehende Unternehmen nicht rentabel wäre, darf die Veräußerung nicht vollzogen werden. In diesem Fall wird die Bank das Neugeschäft einstellen und die Vermögenswerte mit dem Ziel der Abwicklung verwalten.

Mehr Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Garantie für HSH Nordbank endgültig genehmigt

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Mai 2016
Autor
Vertretung in Deutschland