Die Europäische Kommission stellt in diesem Jahr 458 Millionen Euro an humanitärer Hilfe für Palästina, Libanon, Syrien, Jordanien und Ägypten bereit. Angesichts des Rückzugs wichtiger Geber aus der Region leistet die EU für Millionen Menschen lebensrettende Hilfe.
Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichberechtigung sowie Krisenvorsorge und ‑management, erklärte: „Wir sind heute der größte Geber, der in einigen der schwersten Krisen der Welt weiterhin humanitäre Hilfe leistet und Menschen hilft, die die dunkelsten Momente ihres Lebens durchleben. Wir müssen ihnen zur Seite stehen. Das humanitäre Völkerrecht dient ihrem Schutz, und Europa wird es verteidigen. Wir werden weiterhin lebensrettende Hilfe leisten, solange sie benötigt wird.“
Die humanitäre Hilfe der EU teilt sich wie folgt auf:
- In Syrien werden mit EU-Mitteln in Höhe von 210 Millionen Euro lebensrettende Notfallmaßnahmen und Schutzmaßnahmen im ganzen Land unterstützt.
- In Palästina umfasst die Hilfe 124 Millionen Euro für Nahrungsmittelhilfe, Gesundheit, Unterkünfte und Bildung. Sie wird von Partnern geleistet, die unter extrem schwierigen Bedingungen tätig sind.
- Im Libanon werden 100 Millionen Euro für medizinische Notversorgung, grundlegende Unterstützung für Familien, die nichts mehr haben, Schutzdienste, Unterkünfte und Bildung bereitgestellt.
- In Jordanien werden insgesamt 15,5 Millionen Euro für grundlegende Dienstleistungen wie Gesundheit und Schutz sowie für die Bedürfnisse von Flüchtlingen innerhalb und außerhalb der Lager bereitgestellt.
- In Ägypten leistet die EU 8 Millionen Euro an sektorübergreifender Hilfe für die Schwächsten, einschließlich Unterstützung von Bildung für Kinder, die nicht zur Schule gehen und unterstützt ein regionales Programm zur Katastrophenvorsorge.
Bereitstellung schwierig
In der gesamten Region wird die Bereitstellung humanitärer Hilfe stark durch operative und logistische Einschränkungen, eingeschränkten humanitären Zugang, einen geschrumpften humanitären Handlungsspielraum und anhaltende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht beeinträchtigt.
Die Mittel für humanitäre Zwecke werden ausschließlich auf der Grundlage des Bedarfs, im Einklang mit den Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie unter vollständiger Einhaltung des humanitären Völkerrechts zugewiesen.
Weitere Informationen
Humanitäre Hilfe der EU für Palästina
Humanitäre Hilfe der EU für Jordanien
Humanitäre Hilfe der EU für Libanon
Humanitäre Hilfe der EU für Syrien
Humanitäre Hilfe der EU für Ägypten
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. März 2026
- Autor
- Vertretung in Deutschland