Aufgrund der Steuerbefreiung können die Anbieter von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen die auf Vorleistungen anfallende Mehrwertsteuer nicht abziehen, insbesondere - aber nicht ausschließlich - auf Investitionsgüter wie IT-Kosten. Dadurch fehlt der Steuer Neutralität und die Mehrwertsteuer wird zu einer Kostenbelastung für die Anbieter von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und letztlich auch für deren Kunden. Gleichzeitig sind die Mehrwertsteuerregeln für diese Dienstleistungen übermäßig komplex geworden, schwer anwendbar und haben nicht mit der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, wie z. B. Fintechs, Schritt gehalten. Dies führt wiederum zu Rechtsunsicherheit, hohen Verwaltungs- und Regulierungskosten und wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus.
Eine Modernisierung wird der Entwicklung der digitalen Wirtschaft und der zunehmenden Auslagerung von Vorleistungen durch Finanz- und Versicherungsunternehmen Rechnung tragen. Der Vorschlag soll gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union gewährleisten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen berücksichtigen.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 3. Mai 2021. Die Beiträge werden in die Überprüfung der einschlägigen Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie und in einen künftigen Legislativvorschlag einfließen, wie im Aktionsplan Steuern angekündigt.
Weitere Informationen:
Daily News vom 9. Februar 2021
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. Februar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland