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Vertretung in Deutschland

Ihre Meinung ist gefragt: Vorschriften für EU-Kartellverfahren

  • Pressemitteilung
  • 11. Juli 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Die EU-Kommission hat einen Aufruf zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation zu den künftigen EU-Kartellvorschriften eingeleitet. Unternehmen und interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis zum 2. Oktober 2025 ihre Meinung kundtun. Teresa Ribera, die Exekutivvizepräsidentin der Europäischen Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, sagte: „Nach mehr als zwanzig Jahren erfolgreicher Durchsetzung ist es an der Zeit, unser kartellrechtliches Instrumentarium anzupassen, um mit den heutigen Herausforderungen Schritt zu halten. Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 wird die Wettbewerbspolitik der EU prägen und sicherstellen, dass wir mit den bestmöglichen Instrumenten für eine modernisierte und wirksame Durchsetzung des Kartellrechts ausgestattet sind, damit unsere Wettbewerbsvorschriften in einer sich rasch entwickelnden Wirtschaft weiterhin Vorteile für den Binnenmarkt, die Bürger und die Unternehmen bringen.“

Schwerpunktbereiche für die Überarbeitung

Auf der Grundlage der Bewertung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung eines Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, den Prozess zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, um insbesondere mit den transformativen Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft Schritt zu halten. 

Der Aufruf zur Stellungnahme wird sich auf die wichtigsten Bereiche konzentrieren, deren Überarbeitung die Kommission derzeit in Erwägung zieht, um die wirksame und zügige Durchsetzung des Kartellrechts zu verbessern. Dazu gehören:

  • die Ermittlungsbefugnisse der Kommission (insbesondere Nachprüfungen, Auskunftsersuchen und Befragungen); bestimmte Aspekte ihrer Entscheidungsbefugnisse (insbesondere die Art und Weise, wie wir einstweilige Maßnahmen und Verpflichtungszusagen erlassen können);
  • das Verfahren für die Gewährung von Einsicht in die Kommissionsakte, das derzeit für Parteien, Informationsanbieter und die Kommission aufwändig ist;
  • das Verfahren für die Beteiligung von Beschwerdeführern und Dritten an Wettbewerbsuntersuchungen; und
  • wie die Zusammenarbeit mit nationalen Wettbewerbsbehörden und nationalen Gerichten optimiert werden kann.

Nächste Schritte

Mit dem Fragebogen für die öffentliche Konsultation sollen die Meinungen der Beteiligten zu den Reformoptionen eingeholt werden, einschließlich detaillierter Rückmeldungen zu den Kosten und dem Nutzen dieser möglichen Reformoptionen.

Noch in diesem Jahr wird die Kommission einen Workshop veranstalten, in dem sie auf der Grundlage der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Beweisen und der öffentlichen Konsultation gesammelten Rückmeldungen die wichtigsten Fragen vertiefen wird.

Die Rückmeldungen aus den Konsultationsaktivitäten werden in den Reformvorschlag der Kommission einfließen. Die Kommission beabsichtigt, den Entwurf des Legislativvorschlags zur Überarbeitung der Verordnung 1/2003 anzunehmen und bis September 2026 einen Folgenabschätzungsbericht zu veröffentlichen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Zur Konsultation und Sondierung

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Juli 2025
Autor
Vertretung in Deutschland