Die eingehenden Beiträge werden in den Abschlussbericht einfließen, den die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat im zweiten Halbjahr 2021 vorlegen wird. Die Kommission wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres über die Ergebnisse der Evaluierung berichten.
Zur Aufgabe der CEPOL gehören Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Strafverfolgungsbedienstete zu zentralen Fragen der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit. Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen reichen von der Führungslehre über Techniken der Strafverfolgung, der Zusammenarbeit auf EU-Ebene bis hin zu Wirtschaftskriminalität. Die Maßnahmen sollen den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren fördern und zur Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Strafverfolgungskultur beitragen.
Gemäß der CEPOL-Verordnung, der Rahmenfinanzregelung, den Anforderungen einer besseren Rechtsetzung und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen und effizienten Mittelverwaltung ist die CEPOL regelmäßig einer Bewertung zu unterziehen. Dadurch soll die Wirkung, Wirksamkeit und Effizienz der CEPOL und ihrer Arbeitsverfahren beurteilt werden. Die Kommission leitet den endgültigen Bewertungsbericht an das Europäische Parlament, den Rat und den Verwaltungsrat der Agentur weiter.
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. März 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland