Die Konsultation erfolgt im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt . Deren Ziel ist es, durch strafrechtliche Maßnahmen zu einem wirksameren Umweltschutz und zur vollständigen Anwendung der bestehenden EU-Umweltvorschriften beizutragen.
Im Rahmen der Evaluierung wird die Kommission prüfen, inwieweit die Mitgliedstaaten auf allen Ebenen der Durchsetzungskette geeignete Maßnahmen ergriffen haben, um eine wirksame Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. Dazu gehören Spezialisierung und Ausbildung, die Zuweisung ausreichender Ressourcen für Polizei- und Justizbehörden, die Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen nationalen Behörden sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit.
Es sollen auch neue Herausforderungen im Bereich der Umweltkriminalität untersucht werden, wie etwa das verstärkte Auftreten krimineller Vereinigungen und die Notwendigkeit zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
Vor diesem Hintergrund zielt diese Konsultation darauf ab, relevante Informationen von interessierten Kreisen und Interessenträgern einzuholen, um die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz sowie den europäischen Mehrwert der Richtlinie zu bewerten.
Ein zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation wird nach dem Ende des Konsultationszeitraums zeitnah auf der Website der Kommission veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden auch in die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen einfließen, in der die Ergebnisse der Evaluierung der Richtlinie zusammengefasst werden (in der ersten Jahreshälfte 2020).
Weitere Informationen
Konsultation: Umweltkriminalität – Überprüfung der EU-Vorschriften
Pressekontakt: Katrin Abele , Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11 Oktober 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland