Für die Beantragung eines Schengen-Visums müssen die Antragsteller derzeit ein Antragsformular ausfüllen, die erforderlichen Belege zusammenstellen und anschließend einen Termin bei einem Konsulat oder - in den meisten Fällen - in einem von einem externen Dienstleister betriebenen Visumantragszentrum vereinbaren. Dort müssen sie den Antrag einreichen, ihre Fingerabdrücke abgeben, sich fotografieren lassen und die Visumgebühr (bar, per Kreditkarte oder Banküberweisung) entrichten.
Die Initiative würde eine Reihe von Neuerungen für die Visumantragsteller und die Mitgliedstaaten mit sich bringen. Dank des Online-Antragsverfahrens könnte eine große Anzahl von Antragstellern ihre Anträge online einreichen, ohne im Konsulat oder Visumantragszentrum persönlich vorstellig werden zu müssen. Im Falle einer positiven Entscheidung würde das Visum in digitaler Form erteilt und stünde den Visuminhabern und den zugangsberechtigten Behörden zur Verfügung.
Die Europäische Kommission hat sich in ihrem neuen Migrations- und Asylpaket von 2020 das Ziel gesetzt, das Schengen-Visumverfahren bis 2025 vollständig zu digitalisieren.
Weitere Informationen:
Konsultation zu Online-Visumantragsverfahren und digitalem Visum
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. März 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland