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Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. März 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Ihre Meinung zu digitalen Visumverfahren ist gefragt

Haben Sie in den letzten fünf Jahren ein „Schengen-Visum“ für einen kurzfristigen Aufenthalt erhalten, oder möchten Sie zur Modernisierung der Visumverfahren Stellung nehmen? Die Europäische Kommission möchte dazu Ihre Meinung einholen und hat heute...

Für die Beantragung eines Schengen-Visums müssen die Antragsteller derzeit ein Antragsformular ausfüllen, die erforderlichen Belege zusammenstellen und anschließend einen Termin bei einem Konsulat oder - in den meisten Fällen - in einem von einem externen Dienstleister betriebenen Visumantragszentrum vereinbaren. Dort müssen sie den Antrag einreichen, ihre Fingerabdrücke abgeben, sich fotografieren lassen und die Visumgebühr (bar, per Kreditkarte oder Banküberweisung) entrichten.

Die Initiative würde eine Reihe von Neuerungen für die Visumantragsteller und die Mitgliedstaaten mit sich bringen. Dank des Online-Antragsverfahrens könnte eine große Anzahl von Antragstellern ihre Anträge online einreichen, ohne im Konsulat oder Visumantragszentrum persönlich vorstellig werden zu müssen. Im Falle einer positiven Entscheidung würde das Visum in digitaler Form erteilt und stünde den Visuminhabern und den zugangsberechtigten Behörden zur Verfügung.

Die Europäische Kommission hat sich in ihrem neuen Migrations- und Asylpaket von 2020 das Ziel gesetzt, das Schengen-Visumverfahren bis 2025 vollständig zu digitalisieren.

Weitere Informationen:

Daily News vom 11. März 2021

Konsultation zu Online-Visumantragsverfahren und digitalem Visum

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. März 2021
Autor
Vertretung in Deutschland