Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte dazu: „Die Entwicklung elektronischer Produktinformationen für Arzneimittel ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung in Gesundheit und Pflege. Ich bin davon überzeugt, dass diese elektronischen Produktinformationen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Angehörigen der Gesundheitsberufe einen praktischen und konkreten Nutzen bringen können. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse dieser Konsultation, da es von entscheidender Bedeutung ist, dass die elektronischen Produktinformationen den Erwartungen der Interessenträger und der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU gerecht werden.“
Jedes in der Europäischen Union zugelassene Humanarzneimittel muss mit Produktinformationen (PI) versehen werden. Im Zuge von ausführlichen Gesprächen wurden Grundprinzipien für einen EU-weiten Ansatz zur Unterstützung der harmonisierten Umsetzung von elektronischen Informationen über elektronische Produkte festgelegt.
Ziel der Konsultation ist es, Schlüssel-Prinzipien für die europäische Nutzung von elektronischen Produktinformationen von EU-Medikamenten zu definieren.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Januar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland