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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Februar 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Illegale Hetze im Internet: EU-Verhaltenskodex zeigt Wirkung

IT-Unternehmen reagieren immer schneller auf rassistische und fremdenfeindliche Online-Hetze: die Unternehmen prüfen mittlerweile 89 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen 72 Prozent der Inhalte, die als illegale Hetze...

Im Laufe des Jahres 2018 haben mit Google+, Instagram, Snapchat und Dailymotion vier weitere Unternehmen beschlossen, dem Kodex beizutreten. Heute hat auch die französische Spieleplattform „jeuxvideo.com“ ihre Teilnahme angekündigt. Im Mai 2016 hatten sich Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft mit einem Verhaltenskodex dazu verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen.

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte hierzu: „Die heutige Bewertung zeigt, dass die Zusammenarbeit mit den Unternehmen und der Zivilgesellschaft Ergebnisse zeitigt. Die Unternehmen prüfen mittlerweile 89 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und werden unverzüglich tätig, um sie bei Bedarf zu entfernen. Diese Quote ist mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2016. Vor allem aber funktioniert der Kodex, weil er die Freiheit der Meinungsäußerung achtet. Das Internet ist ein Ort, den Menschen aufsuchen, um mit einem einzigen Klick Ansichten zu teilen und Informationen zu finden. Niemand sollte sich wegen illegaler Hetze im Internet unsicher oder bedroht fühlen."

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte an: „Illegale Hetze im Internet ist nicht nur eine Straftat, sie stellt auch eine Bedrohung der freien Meinungsäußerung und der demokratischen Gesellschaft dar. Ich habe im Mai 2016 den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Online-Hetze auf den Weg gebracht, weil wir dringend etwas gegen dieses Phänomen tun mussten. Zweieinhalb Jahre später können wir sagen, dass wir den richtigen Ansatz gefunden und europaweit einen Standard für die Lösung dieses ernsten Problems gesetzt haben, ohne Abstriche am Schutz der Meinungsfreiheit zu machen. ”

Der Verhaltenskodex hat seit seiner Annahme im Jahr 2016 zu kontinuierlichen Fortschritten geführt; die jüngste Bewertung bestätigt, dass die IT-Unternehmen umgehend auf rassistische und fremdenfeindliche Hetze reagieren. Allerdings müssen sie noch die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen.

Die Unternehmen entfernen illegale Inhalte immer schneller, schießen dabei aber nicht über das Ziel hinaus: Am Anteil der entfernten Inhalte lässt sich ablesen, dass sie das Recht auf freie Meinungsäußerung weiterhin respektieren. Zudem sind dank des Kodex Partnerschaften zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft, nationalen Behörden und IT-Plattformen entstanden, die sich Sensibilisierung und Aufklärung zum Ziel gesetzt haben.

Hintergrund

Laut dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt „die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe“ als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch dann eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.

Die EU, ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen tragen gemeinsam die Verantwortung, die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und Hass freie Bahn haben.

In Reaktion auf die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Online-Hetze präsentierte die Europäische Kommission im Mai 2016 zusammen mit vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) einen „Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet“.

Am 7. Dezember 2016 hatte die Kommission die Ergebnisse einer ersten Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodexes vorgestellt. Die Ergebnisse der zweiten und dritten Bewertungsrunde wurden am 1. Juni 2017 und am 19. Januar 2018 veröffentlicht und haben gezeigt, dass weitere Fortschritte erzielt wurden.

Am 28. September 2017 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der den Plattformen Leitlinien für Melde- und Abhilfeverfahren an die Hand gegeben werden, um gegen rechtswidrige Online-Inhalte vorzugehen. In diesen Leitlinien wird deutlich hervorgehoben, wie wichtig die Bekämpfung von Hetze im Internet ist, und die Notwendigkeit unterstrichen, die Umsetzung des Verhaltenskodexes weiter voranzubringen.

Eine Empfehlung der Kommission für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten wurde am 1. März 2018 veröffentlicht. Diese befasst sich in einem allgemeinen Teil mit allen Arten von illegalen Inhalten und in einem spezifischen Teil mit besonderen Maßnahmen, die Plattformen zur Bekämpfung von terroristischen Inhalten ergreifen müssen. Unter den Vorgaben, die für alle Arten von illegalen Inhalten gelten, nennt die Empfehlung klarere „Melde- und Abhilfeverfahren“, effizientere Instrumente und proaktive Technologien, stärkere Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Grundrechte, besondere Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen und eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden.

Weitere Informationen

Pressemitteilung: Bekämpfung illegaler Hetze im Internet – EU-Verhaltenskodex gewährleistet rasche Reaktionen

Factsheet mit Schlüsselzahlen zur vierten Bewertung des Verhaltenskodexes

Factsheet: Wie der Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet beiträgt

Fragen und Antworten zur vierten Bewertung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Februar 2019
Autor
Vertretung in Deutschland