Das Gericht erster Instanz in Brüssel hat angeordnet, dass AstraZeneca 50 Millionen Dosen Impfstoff nach einem verbindlichen Zeitplan liefern muss, und zwar
- 15 Millionen Dosen bis zum 26. Juli, um 9 Uhr morgens,
- 20 Millionen Dosen bis zum 23. August,
- 15 Millionen Dosen bis zum 27. September.
Bei Nichteinhaltung dieser Lieferfristen muss AstraZeneca eine Strafe von 10 Euro pro nicht gelieferter Dosis zahlen.
Die Entscheidung des Richters basiert auf der Tatsache, dass AstraZeneca einen schwerwiegenden Verstoß („faute lourde“) gegen seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der EU begangen hat.
Das Gericht ist außerdem der Ansicht, dass AstraZeneca alle Anstrengungen hätte unternehmen müssen, um die Impfstoffe innerhalb des vereinbarten Zeitplans zu liefern, einschließlich der im Vertrag ausdrücklich erwähnten britischen Produktionsstätten - insbesondere angesichts der großen Verzögerungen bei den Lieferungen in die EU.
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung (Englisch)
Website der Europäischen Kommission zur Reaktion auf die Corona-Krise
Sichere und wirksame Impfstoffe in der EU
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Juni 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland