Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides betonte: „Die wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA ist eindeutig: Es gibt Umweltprobleme im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Pestizids, insbesondere seine Auswirkungen auf das Grundwasser, aber auch in Bezug auf die menschliche Gesundheit, was die Reproduktionstoxizität betrifft.“
Im Rahmen des europäischen Grünen Deals und der Strategie „Vom Erzeuger zum Verbraucher“, ist die heutige Entscheidung ein weiterer Beleg für das Engagement der Kommission zum Schutz der Gesundheit der EU-Bürger und unserer Umwelt.
Es ist insgesamt bereits das vierte von fünf Neonicotinoiden, für die seit 2013 Verwendungsbeschränkungen oder Verbote erlassen wurden.
Die heute angenommene Entscheidung wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt veröffentlicht.
Weitere Informationen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13 Januar 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland