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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Dezember 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt: Kommission bringt Partnerschaft mit Wirtschafts- und Sozialpartnern auf den Weg

Die Kommission und die Wirtschafts- und Sozialpartner der EU unterzeichnen heute (Mittwoch) eine Partnerschaft, die die Chancen von Flüchtlingen und Migranten auf dem europäischen Arbeitsmarkt verbessern soll. Die Teilnehmer der Partnerschaft...

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EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos erklärte im Vorfeld der feierlichen Unterzeichnung: „Für die erfolgreiche Integration von Neuankömmlingen, insbesondere Flüchtlingen, spielt die frühzeitige Teilhabe am Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle. Alle Akteure, ob öffentlich oder privat, müssen ihren Teil zum Gelingen der Integration von Flüchtlingen beitragen, daher wollen wir die Aufgabe mit vereinten Kräften angehen. Wir verpflichten uns heute zur Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, damit unsere Initiative nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene als Vorbild wirkt. Nur so kann die Migration für alle, sowohl für die Flüchtlinge als auch für die europäischen Gesellschaften, zu einer echten Chance werden.“

Die Wirtschafts- und Sozialpartner, vertreten durch den Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), den europäischen Arbeitgeberverband BUSINESSEUROPE, der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) und dem Europäischen Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), verpflichteten sich unter anderem zum Austausch von bewährten Verfahren für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Hierzu zählen etwa die Einrichtung von Mentorenprogrammen am Arbeitsplatz oder eine erleichterte Ermittlung, Bewertung und Dokumentation von Fertigkeiten und Qualifikationen.

Die Wirtschafts- und Sozialpartner haben sich ferner verpflichtet, unter ihren Mitgliedern für die Partnerschaft zu werben und die Zusammenarbeit mit den Behörden auf allen geeigneten Ebenen zu verstärken. Die Europäische Kommission wird sich unter anderem bemühen, Synergien mit EU-Fonds zu fördern, für Synergien mit anderen einschlägigen Initiativen auf europäischer Ebene zu sorgen und die Zusammenarbeit mit maßgeblichen Stellen der EU, Gruppen, Ausschüssen und Netzwerken sowie mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen fortzusetzen.

Die Erklärung zur Partnerschaft wird von Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, und Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität im Namen der Kommission unterzeichnet.

Hintergrund

Studien zufolge sind Flüchtlinge mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Beschäftigung konfrontiert; sie gehören zu den anfälligsten Gruppen unter den Nicht-EU-Bürgern auf dem Arbeitsmarkt. Im Jahr 2014 lag die Beschäftigungsquote von Flüchtlingen um 15-20 Prozent niedriger als bei Einheimischen, und bei den Frauen ist diese Quote besonders gering. Hinzu kommt, dass Flüchtlinge für die Tätigkeiten, die sie ausführen, häufig überqualifiziert sind. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass sie die Sprache des Aufnahmelands weniger gut sprechen, und zum Teil darauf, dass ihre Qualifikationen offiziell oder seitens des Arbeitgebers nicht anerkannt werden.

Zur Unterstützung der Integrationsbemühungen der Mitgliedstaaten nahm die Kommission am 7. Juni 2016 einen Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen an. Mit der von der Kommission am 10. Juni 2016 verabschiedeten neuen europäischen Agenda für Kompetenzen wurden zehn Maßnahmen eingeleitet, um den Menschen in der EU die richtige Ausbildung, geeignete Kompetenzen und die nötige Unterstützung zur Verfügung zu stellen; dazu gehören auch Profilbewertungen für Migranten und Flüchtlinge, die zur Verbesserung der Kompetenzen dieser Personen beitragen sollen. Insbesondere soll das im November dieses Jahres eingeführte EU-Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige die nationalen Behörden wie die öffentlichen Arbeitsverwaltungen oder Integrationszentren dabei unterstützen, die Fähigkeiten und die Arbeitserfahrung von Drittstaatsangehörigen auszuloten und damit einen schnelleren Zugang zu Beschäftigung oder Ausbildung zu erleichtern. In einigen Fällen könnten Flüchtlinge schließlich die Möglichkeit zur Rückkehr haben und mit den in der EU erworbenen Qualifikationen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung oder dem Wiederaufbau ihres Landes spielen.

Arbeitgeber und Sozialpartner sind bemüht, die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Beim Dreigliedrigen Sozialgipfel vom 16. März 2016 wurde eine gemeinsame Erklärung der europäischen Sozial- und Wirtschaftspartner zur Flüchtlingskrise vorgelegt. Am 23. Mai 2017 diskutierten Arbeitgeber und Vertreter der Sozial- und Wirtschaftspartner beim zweiten Treffen des Europäischen Dialogs über Kompetenzen und Migranten über die Herausforderungen und Vorteile, die mit der Integration Drittstaatsangehöriger in den Arbeitsmarkt verbunden sind, und tauschten sich über bewährte Verfahren aus.Am selben Tag wurde die Initiative „Arbeitgeber gemeinsam für Integration“ auf den Weg gebracht.

Das wichtigste Instrument zur Förderung der Arbeitsmarktintegration, auch von Migranten, ist der Europäische Sozialfonds (ESF). Zudem können über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) Mittel für vorbereitende Maßnahmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen sollen, bereitgestellt werden. Im November 2017 wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des AMIF mit Frist zum 1. März 2018 veröffentlicht, um Initiativen von Arbeitgebern sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und anderen Migranten zu unterstützen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Integration von Flüchtlingen. Zusammenarbeit der Kommission mit Wirtschafts- und Sozialpartnern

Wortlaut der Erklärung „Eine europäische Integrationspartnerschaft“

Beitritt zur Initiative „Arbeitgeber zusammen für Integration“

Aktionsplan der Kommission für die Integration von Drittstaatsangehörigen

EU-Website zur Integration

Vielversprechende Verfahren für die Arbeitsmarktintegration und soziale Eingliederung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den EU-Mitgliedstaaten

Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige

Europäische Ausbildungsallianz

Beschäftigungs- und Sozialbericht „Employment and Social Development in Europe“, Jahresbericht 2016 (nur auf Englisch verfügbar), Kapitel 3

Die europäische Säule sozialer Rechte

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140, gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2017
Autor
Vertretung in Deutschland