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Vertretung in Deutschland
Presseartikel7. Dezember 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

Investieren in Europas Jugend: Kommission startet das Europäische Solidaritätskorps

Nur zwei Monate nach der Ankündigung durch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gibt die EU-Kommission heute (Mittwoch) den Startschuss für das Europäische Solidaritätskorps. „Das Europäische Solidaritätskorps eröffnet Chancen für junge Menschen...

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(07.12.2016) - Ab heute können junge Menschen zwischen 17 und 30 Jahren mit ihrer Registrierung für das Korps beginnen. Das Mindestalter für die Teilnahme an Projekten ist 18 Jahre. Das Europäische Solidaritätskorps bietet jungen Menschen nicht nur die Möglichkeit, anderen zu helfen, sondern auch selbst etwas zu lernen, die eigenen Kompetenzen zu erweitern und Erfahrungen fürs Leben zu sammeln.

Kristalina Georgieva, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, startet in Brüssel zusammen mit zahlreichen Organisationen und vielen jungen Menschen das Europäische Solidaritätskorps. In den Mitgliedstaaten wird es ähnliche Veranstaltungen zur Geburtsstunde des Korps geben. In Berlin drückt der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Richard Kühnel, heute auf einer Veranstaltung im Europäischen Haus um 18.30 Uhr den Startknopf für die neue Plattform.

Die Kommission stellt heute zusätzlich eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Jugendbeschäftigung zu fördern, die Bildung zu verbessern und zu modernisieren, die Investitionen in die Kompetenzen junger Menschen zu steigern und bessere Möglichkeiten für das Lernen und Studieren im Ausland zu schaffen. In den heute vorgelegten Vorschlägen zur Jugendbeschäftigung werden verschiedene Arten von Maßnahmen auf EU-Ebene gebündelt, die allesamt ein einziges Ziel verfolgen: die Chancen junger Menschen zu verbessern.

Europäisches Solidaritätskorps

Das neue Europäische Solidaritätskorps bietet die Möglichkeit, im Rahmen von Projekten für einen Zeitraum zwischen zwei und zwölf Monaten Freiwilligendienst zu leisten, ein Praktikum oder eine Ausbildung zu absolvieren oder eine Stelle anzutreten. Mögliche Einsatzgebiete bzw. Tätigkeitsbereiche sind Bildungswesen, Gesundheitswesen, Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt, Unterstützung bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Gütern, Bau von Unterkünften und Einrichtungen, Renovierung und Verwaltung, Aufnahme und Integration von Migranten und Flüchtlingen, Umweltschutz oder Prävention von Naturkatastrophen. Ziel des Europäischen Solidaritätskorps ist es, mehr jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten – sei es durch freiwilliges Engagement oder durch eine berufliche Tätigkeit –, an breit gefächerten Solidaritätsprojekten teilzunehmen und damit Herausforderungen in der gesamten Europäischen Union anzupacken. Von der Teilnahme profitieren nicht nur die jungen Menschen, sondern auch die nationalen und lokalen Behörden sowie die nichtstaatlichen Organisationen und Unternehmen, die Unterstützung bei der Bewältigung der unterschiedlichsten Herausforderungen und Krisen erhalten. Alle teilnehmenden Organisationen müssen sich verpflichten, die in der Charta des Europäischen Solidaritätskorps festgeschriebenen Rechte und Pflichten in allen Phasen der Solidaritätserfahrung einzuhalten. Die jungen Menschen, die sich für das Europäische Solidaritätskorps registrieren, müssen sich mit der Aufgabenbeschreibung des Korps und seinen Grundsätzen einverstanden erklären.

Das Europäische Solidaritätskorps besteht aus zwei sich gegenseitig ergänzenden Teilen:

  • Die Freiwilligenprojekte bieten jungen Menschen die Möglichkeit, mittels einer Finanzhilfe eine zwei- bis zwölfmonatige Freiwilligentätigkeit in Vollzeit auszuüben.
  • Im Rahmen der Beschäftigungsprojekte erhalten junge Menschen einen Arbeits-, Praktikums oder Ausbildungsplatz in Organisationen unterschiedlichster Ausrichtung, die für ihre Solidaritätsprojekte hoch motivierte und sozial eingestellte Mitarbeiter/-innen suchen.

Der Aufbau des Solidaritätskorps erfolgt schrittweise. Ab heute ist das Registrierungssystem für interessierte junge Menschen freigeschaltet. In Kürze können sich auch Organisationen registrieren, die dann in der Datenbank des Solidaritätskorps unter den registrierten jungen Menschen Kandidatinnen und Kandidaten auswählen können. Die Registrierung erfolgt hier.

Jugendgarantie

Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hat für die EU oberste Priorität. Vor drei Jahren wurden daher die EU-Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg gebracht. Die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen in der EU ist seit 2013 um 1,6 Millionen zurückgegangen, und die Zahl derjenigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, ist um 900.000 gesunken. Diese Trends lassen den Schluss zu, dass die Jugendgarantie, unterstützt durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, in der Praxis etwas bewirkt hat. Rund 9 Millionen junge Menschen haben ein Angebot im Rahmen der Jugendgarantie angenommen, die meisten davon Stellenangebote.

Um eine vollständige, nachhaltige Umsetzung der Jugendgarantie in ganz Europa zu sicherzustellen und auch die Regionen mit dem größten Bedarf zu erreichen, hat die Kommission kürzlich eine Aufstockung des Budgets um weitere 2 Mrd. Euro vorgeschlagen; dies ermöglicht es, bis 2020 eine Million junge Menschen zusätzlich durch die Jugendgarantie zu unterstützen.

Mobilität in der Ausbildung

Auch die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen muss gesteigert werden. Ein Lern- oder Studienaufenthalt in einem anderen Land ist für junge Menschen sehr wertvoll, da sie auf diesem Wege neue Kompetenzen erwerben, ihre Karrierechancen verbessern und mehr europäischen Bürgersinn entwickeln. Von solchen Möglichkeiten sollten mehr junge Menschen aus allen Gesellschaftsschichten profitieren können.

Daher wird die Kommission „ErasmusPro“ einrichten – eine neue Maßnahme im Rahmen des Programms Erasmus+, um längerfristige Arbeitspraktika von Auszubildenden im Ausland zu fördern. Ferner wird die Kommission einen Qualitätsrahmen für die Lehrlingsausbildung vorschlagen, in dem die wichtigsten Grundsätze für die Konzipierung und Durchführung einer Ausbildung auf allen Ebenen festgehalten sind. Zusätzlich wird 2017 ein nachfragegesteuerter Dienst zur Unterstützung in Fragen der Lehrlingsausbildung geschaffen, der den Ländern bei der Einführung bzw. Reformierung von Lehrlingsausbildungssystemen helfen soll.

Hintergrund

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hatte in der Rede zur Lage der Union 2016 angekündigt, die Bemühungen zur Unterstützung der Jugend zu verstärken. Er stellte die Schaffung eines Europäischen Solidaritätskorps im Rahmen einer umfassenderen politischen Agenda zur gesellschaftlichen Inklusion junger Menschen in Aussicht und betonte: „Ich kann und werde nicht akzeptieren, dass Europa der Kontinent der Jugendarbeitslosigkeit ist und bleibt. Ich kann und werde nicht akzeptieren, dass die Millennium-Generation, die Generation Y, möglicherweise die erste Generation seit 70 Jahren ist, der es schlechter geht als ihren Eltern. […] Wir werden die europäische Jugendgarantie auch weiter verbreiten, um die Kompetenzen der Europäerinnen und Europäer zu verbessern, und uns dabei auf die Regionen und Jugendlichen konzentrieren, die am dringendsten Unterstützung benötigen.“

Auch die Staats- und Regierungschefs von 27 Mitgliedstaaten der EU bekräftigten auf dem Gipfeltreffen in Bratislava am 16. September 2016 ihr Engagement für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und für die Schaffung besserer Möglichkeiten für junge Menschen. Im sogenannten „Bratislava-Fahrplan“ wurden konkrete Zielvorgaben und Fristen zur „Schaffung einer aussichtsreichen wirtschaftlichen Zukunft für alle Bürger, Bewahrung unserer Lebensweise und Verbesserung der Chancen für junge Menschen“ festgeschrieben. Vor Jahresende will der Rat Beschlüsse „über die EU-Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit und über erweiterte EU-Programme für junge Menschen“ fassen.

Am 4. Oktober 2016 informierte die Kommission über die wichtigsten Erfolge der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative – YEI) seit deren Start im Jahr 2013 in einem Bericht.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Investieren in Europas Jugend. Europäische Kommission gibt den Startschuss für das Europäische Solidaritätskorps

MEMO: Investieren in Europas Jugend: Fragen und Antworten

MEMO: Fragen und Antworten zum Europäischen Solidaritätskorps

Webseite zum Europäischen Solidaritätskorps

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Dezember 2016
Autor
Vertretung in Deutschland