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Vertretung in Deutschland
Presseartikel16. November 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Irland soll 2,5 Milliarden Euro aus dem Kurzarbeitsprogramm SURE bekommen

Irland mit zinsgünstigen Darlehen von 2,5 Mrd. Euro aus dem EU-Kurzarbeitsprogramm „SURE“ unterstützt werden. Damit kann das von Irland in der Coronavirus-Pandemie eingeführte befristete Lohnzuschusssystem unterstützt werden. Nach Prüfung des Antrags...

Sobald der Rat diesen Vorschlag genehmigt hat, wird die finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt. Im Oktober erfolgten die ersten Auszahlungen in Höhe von 17 Mrd. Euro an Italien, Spanien und Polen. Bislang konnte die Kommission zwei sehr erfolgreiche Emissionen von Sozialanleihen zur Finanzierung des Instruments herausgeben. Die Mitgliedstaaten können weiterhin förmliche Anträge auf Unterstützung im Rahmen von SURE stellen, das mit einer Gesamtfeuerkraft von bis zu 100 Mrd. Euro ausgestattet ist.

Hintergrundinformationen zu SURE

Das „SURE“-Instrument ist ein wichtiges Element der umfassenden Strategie der EU zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Abfederung der schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen der Coronavirus-Pandemie. Es ist eines der drei Sicherheitsnetze, auf die sich der Europäische Rat zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Unternehmen und Ländern verständigt hat.

Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung des SURE-Instruments sollen Arbeitsplätze gesichert und Menschen in Beschäftigung gehalten werden. Die finanzielle Unterstützung wird in Form von Darlehen gewährt, die die EU zu günstigen Bedingungen an die Mitgliedstaaten weiterreicht.

Dadurch wird es für die Mitgliedstaaten möglich, die Kosten zu decken, die unmittelbar mit der Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen zusammenhängen bzw. durch ähnliche, insbesondere zugunsten von Selbstständigen durchgeführte Maßnahmen entstehen, die zur Bewältigung der derzeitigen Pandemie ergriffen wurden. Über SURE könnten auch einige – insbesondere die Arbeitswelt betreffende – Gesundheitsmaßnahmen finanziert werden, die eine sichere Rückkehr zu einer normalen Wirtschaftstätigkeit zu gewährleisten sollen.

Hintergrundinformationen zur Mittelaufnahme durch die EU

  • Die Gründung der EU erfolgte 1957 durch den Vertrag von Rom. Ihr wird als Emittent ein Risikogewicht von 0 Prozent zugewiesen (Basel III). Bei den von der EU aufgenommenen Mitteln handelt es sich um direkte und unbedingte Verpflichtungen der EU. Die Haftung wird von den EU-Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt übernommen. Die Europäische Kommission ist gemäß dem EU-Vertrag befugt, auf den internationalen Kapitalmärkten im Namen der Europäischen Union Mittel aufzunehmen.
  • Die EU nimmt Mittel ausschließlich in Euro auf, um sie als Darlehen in Euro an staatliche Kreditnehmer weiterzureichen. Die EU führt derzeit vier Darlehensprogramme durch. Dabei handelt es sich um den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), die Zahlungsbilanzfazilität, die Makrofinanzhilfe (MFA) und das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE), das der Rat erst am 19. Mai 2020 angenommen hat.
  • Die von der EU im Rahmen von SURE emittierten Anleihen werden ein Gütesiegel für Sozialanleihen erhalten.

Die Kommission hat das „SURE“-Instrument im Rahmen ihrer Strategie zur Bewältigung der Coronakrise am 2. April 2020 vorgeschlagen. Die Verordnung zur Einrichtung des Instruments wurde von den Mitgliedstaaten im Rat am 19. Mai 2020 angenommen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 16. November 2020

Pressemitteilung: Kurzarbeitsprogramm SURE: Kommission gibt zweite Sozialanleihe über 14 Milliarden Euro heraus

Pressemitteilung: Europäische Kommission führt erste Emission von EU-SURE-Sozialanleihen durch

Fragen und Antworten

Pressemitteilung mit fachlichem Hintergrund

Rahmen für Sozialanleihen

Website zu SURE

Website EU als Kreditnehmer

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. November 2020
Autor
Vertretung in Deutschland