Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft Dimitris Avramopoulos erklärte: „Zu Beginn der Amtszeit dieser Kommission haben wir uns dazu verpflichtet, ein Europa zu schaffen, das Schutz bietet – und heute unternehmen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu diesem Ziel. Eine gestärkte eu-LISA wird die Schaltzentrale unserer Informationssysteme für Grenzen, Migration und Sicherheit sein, und das neue ETIAS sorgt dafür, dass wir keine Informationslücken mehr in Bezug auf visumfreie Reisende haben. Menschen, die ein Migrations- oder Sicherheitsrisiko darstellen, werden identifiziert, noch bevor sie an die EU-Grenzen reisen, während Bona-fide-Reisende leichter reisen können. Ich möchte beiden Berichterstattern dafür danken, dass sie die Führung übernommen und ihr Engagement für den Aufbau einer sichereren Union für unsere Bürgerinnen und Bürger gezeigt haben.“
Bei der ETIAS-Genehmigung handelt es sich nicht um ein Visum. Sobald das System betriebsbereit ist, wird es bei Reisenden, die ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen dürfen, eine Vorabüberprüfung auf Sicherheits- und Migrationsrisiken durchführen. Bei der Ankunft an den EU-Grenzen müssen Reisende sowohl ein gültiges Reisedokument als auch eine ETIAS-Genehmigung besitzen.
- Günstig, einfach und schnell: Alle von der Visumpflicht befreiten Reisenden müssen vor ihrem Besuch im Schengen-Raum eine ETIAS-Genehmigung beantragen. Das Ausfüllen des Online-Antrags dürfte höchstens 10 Minuten in Anspruch nehmen, über 95 Prozent der Anträge werden automatisch genehmigt. Reisende zwischen 18 und 70 Jahren müssen eine einmalige Gebühr von 7 Euro zahlen, die erteilte Genehmigung ist drei Jahre lang gültig.
- Abgleich mit den EU-Informationssystemen: Das ETIAS gleicht die Daten, die die von der Visumpflicht befreiten Reisenden übermittelt haben, mit den EU-Informationssystemen für Grenzen, Sicherheit und Migration ab, unter anderem dem Schengener Informationssystem (SIS), dem Visa-Informationssystem (VIS), Eurodac, Europol und den Interpol-Datenbanken. Stimmen die abgeglichenen Daten mit Daten in den EU-Datenbanken überein, wird der Antrag von der ETIAS-Zentralstelle, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache verwaltet wird, manuell bearbeitet.
- Klare Regeln für Ablehnungen: Wenn eine Genehmigung verweigert wird, muss die zuständige nationale Behörde den Antragsteller innerhalb von 96 Stunden von der Entscheidung in Kenntnis setzen oder zusätzliche Informationen anfordern. Werden zusätzliche Informationen übermittelt, muss die nationale Behörde innerhalb von vier Wochen nach der ursprünglichen Antragstellung eine Entscheidung treffen. Im Falle einer Ablehnung haben die Antragsteller stets das Recht, einen Rechtsbehelf einzulegen.
eu-LISA, die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, wird aufgerüstet und erhält so die Kapazitäten und die Instrumente, die sie für das zentralisierte Betriebsmanagement der EU-Informationssysteme für Migration, Sicherheit und Grenzmanagement benötigt.
- Entwicklung neuer Systeme: Die gestärkte eu-LISA wird bei der Entwicklung und Wartung neuer EU-Informationssysteme für Migration, Sicherheit und Grenzmanagement, insbesondere beim Einreise-/Ausreisesystem (EES) und dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), eine entscheidende Rolle spielen.
- Modernisierung bestehender Systeme: Zudem wird die Agentur besser in der Lage sein, bestehende Systeme wie das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS) und Eurodac, für die sie bereits zuständig ist, zu warten und zu modernisieren.
- Sicherstellung der Interoperabilität: Die verstärkte Agentur wird dafür zuständig sein, technische Lösungen zu finden, die sicherstellen, dass diese EU-Informationssysteme effizient zusammenarbeiten und für die Polizei und den Grenzschutz leicht zugänglich sind.
Die Legislativvorschläge für ETIAS und eu-LISA, die die Kommission im November 2016 bzw. im Juni 2017 vorgelegt hatte, wurden in der Gemeinsamen Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019 als politische Prioritäten eingestuft.
Nächste Schritte
Die beiden genehmigten Texte müssen nun endgültig vom Rat verabschiedet werden. Anschließend werden der Präsident des Europäischen Parlaments und der turnusmäßig wechselnde Ratsvorsitz mit ihren Unterschriften die Texte in Recht umsetzen.
Die Verordnungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex) in Kraft, sodass eu-LISA den Aufbau des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) einleiten und diese neuen Informationssysteme bis Ende 2021 betriebsbereit machen kann.
Hintergrund
In seiner Rede zur Lage der Union von 2016 unterstrich Kommissionspräsident Juncker, wie wichtig es ist, die derzeitigen Mängel bei der Datenverwaltung zu beseitigen und die Interoperabilität der bestehenden Informationssysteme zu verbessern. Darüber hinaus kündigte er an, dass die Kommission die Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems vorschlagen werde – ein automatisiertes System, das unter vollständiger Wahrung der Grundrechte und des Schutzes personenbezogener Daten vorab Kontrollen zu irregulärer Migration und Sicherheit durchführt und von der Visumpflicht befreiten Reisenden Genehmigungen für die Einreise in den Schengen-Raum erteilt.
Zu diesem Zweck legte die Kommission im November 2016 den Legislativvorschlag zur Einrichtung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und im Juni 2017 den Vorschlag zur Stärkung des Mandats von eu-LISA, der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, vor. Beide Dossiers wurden in der Gemeinsamen Erklärung für 2018-2019 als politische Prioritäten genannt.
Mit der heutigen Abstimmung in der Plenarsitzung werden die Texte der politischen Einigungen verabschiedet, die im Rahmen von Trilogen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielt wurden. Die politische Einigung über das ETIAS wurde am 25. April, jene über eu-LISA am 24. Mai erreicht; die Erklärungen der Kommission zu beiden Dokumenten sind online verfügbar.
Weitere Informationen:
Fragen & Antworten: Sicherheitsunion: Ein EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem
Factsheet: Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem
Erklärung: Sicherheitsunion: Kommission begrüßt politische Einigung über das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) für eine stärkere und besser geschützte Union
Erklärung: Sicherheitsunion: Eine gestärkte EU-Agentur für die Verwaltung von Informationssystemen in den Bereichen Sicherheit und Grenzen
Pressemitteilung: Sicherheitsunion: Kommission schlägt EU-weites Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem vor
Pressemitteilung: Sicherheitsunion: Kommission sorgt für Interoperabilität der EU-Informationssysteme
Factsheet: Sicherheitsunion: Die Informationslücke schließen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Juli 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland