Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Juli 2019Vertretung in Deutschland

Jahresberichte zu Vertragsverletzungsverfahren und Binnenmarktregeln

Im vergangenen Jahr waren in der EU über 1500 Vertragsverletzungsverfahren anhängig, davon 80 gegen Deutschland. 2018 wurden gegen Deutschland 20 neue Verfahren eröffnet, unter anderem in den Bereichen Mobilität und Verkehr, Binnenmarkt, Energie und...

Jahresbericht 2018 über die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts

Als „Hüterin der Verträge“ ist die Europäische Kommission dafür verantwortlich, die Einhaltung von EU-Recht in den EU-Staaten zu überwachen. Werden gemeinsam beschlossene europäische Vorgaben nicht, spät oder unvollständig umgesetzt, kann die Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten und einen Mitgliedstaat auch vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Die Kommission ging 2018 konsequent bei der Durchsetzung von Vorschriften in mehreren Politikbereichen vor. Sie unterstützte die nationalen und regionalen Behörden bei der Umsetzung der Vorschriften für reine Luft und sauberes Wasser. Sie ergriff Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind und die EU-Vorschriften über Fluggastdaten, zur Terrorismus- oder zur Geldwäschebekämpfung nicht umgesetzt haben. Außerdem nutzte sie ihre Durchsetzungsbefugnisse, wenn einige EU-Länder nicht schnell genug vorankamen, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Websites und anderen mobilen Anwendungen zu verbessern.

Die meisten Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung waren gegen Zypern, Belgien und Spanien anhängig, die wenigsten gegen Estland, Dänemark und Italien. Gegen Spanien, Italien und Deutschland waren 2018 die meisten Fälle wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung und/oder Anwendung des EU-Rechts anhängig, gegen Estland die wenigsten. Die meisten neuen Vertragsverletzungsverfahren wurden 2018 in den Bereichen EU-Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU sowie Mobilität und Verkehr eingeleitet.

Binnenmarktanzeiger 2019

Bürger und Unternehmen können die vielen Vorteile des Europäischen Binnenmarkts nur nutzen, wenn die gemeinsam vereinbarten Regeln auch tatsächlich funktionieren. Die Kommission legte im November 2018 eine aktuelle Bewertung der bestehenden Hindernisse im Binnenmarkt vor und forderte die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung von EU-Recht darauf zu achten, dass sie keine neuen Hindernisse errichten. Dies betrifft beispielsweise Fahrzeugemissionen , den elektronischen Handel , soziale Medien , den Dienstleistungssektor und vieles mehr.

Der heute veröffentlichte Binnenmarktanzeiger liefert einen ausführlichen Überblick über den Stand der Anwendung der EU-Binnenmarktvorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 2018, über den Grad der Offenheit und der Integration der Märkte und über die Beiträge der Mitgliedstaaten zu den Maßnahmen, die das Funktionieren des Binnenmarktes verbessern sollen.

Je nach den im Jahr 2018 erzielten Leistungen wurden 153 grüne (exzellente Leistungen), 137 gelbe (durchschnittliche Leistungen) und 59 rote Karten (unterdurchschnittliche Leistungen) an die Mitgliedstaaten verteilt.

Die Mitgliedstaaten haben die Funktionsweise einiger Binnenmarkttools wie des Portals „Ihr Europa“ und des Binnenmarktinformationssystems ( IMI) verbessert. Einige Länder erhielten jedoch in mehreren Politikbereichen mehr rote Karten als im vergangenen Jahr, beispielsweise in Bezug auf die Fairness des öffentlichen Auftragswesens und die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das Gleiche gilt für die Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Pilotverfahren.

Insgesamt haben Portugal, die Slowakei, Finnland, Schweden und Litauen die besten Ergebnisse erzielt, während Spanien, Italien, Griechenland und Luxemburg die meisten roten Karten erhielten.

Die Kommission reagiert auf Bürgerbeschwerden

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, NRO und andere Interessenträger können vermutete Verstöße gegen EU-Recht direkt melden, und zwar mit einem Online-Beschwerdeformular, das auf dem Europa-Server auf der Seite Ihre Rechte zur Verfügung steht. 2018 betrafen die Beschwerden mehrheitlich Sachverhalte aus den Bereichen Justiz und Verbraucherrechte, EU-Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU sowie Beschäftigung und Soziales. Das SOLVIT -Portal, ein informelles Problemlösungsnetz der Kommission und der Mitgliedstaaten, hilft Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, eine Lösung für ein Problem mit einer Behörde in einem anderen EU-Land zu finden.

Weitere Informationen:

Ausführliche Pressemitteilung: Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten im Jahr 2018: Anstrengungen zahlen sich aus – trotzdem weitere Verbesserungen erforderlich

Jahresbericht 2018 über die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts:

Jahresbericht über die nationale Umsetzung von EU-Recht

Factsheets nach Ländern

EU-28 Factsheet

– allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren finden Sie im MEMO vom 17.1.2012 .

Binnenmarktanzeiger (Ausgabe 2019 auf der Grundlage von Daten von 2018):

Binnenmarktanzeiger

Factsheets nach Ländern

Leistungsdaten im Überblick

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu ( Reinhard Hönighaus ) , Tel.: +49 (30) 2280-2300 und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Juli 2019
Autor
Vertretung in Deutschland