Die Europäische Kommission hat beschlossen, ihre Untersuchung zu einstweiligen Maßnahmen gegen Lufthansa einzustellen. Diese war Teil ihrer laufenden umfassenden Untersuchung zum Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass nicht alle Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen nach Artikel 8 der Verordnung 1/2003 erfüllt waren.
Die umfassende Untersuchung zum Gemeinschaftsunternehmen A++ läuft weiter. In diesem untersucht die Kommission mögliche Wettbewerbsbeschränkungen auf den Atlantikverbindungen mehrerer Flughäfen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch das Joint Venture von Lufthansa, United und Air Canada.
Das Verfahren zu einstweiligen Maßnahmen zielte darauf ab, Lufthansa zu verpflichten, Condor unter den von den beiden Fluggesellschaften im Juni 2024 vereinbarten Bedingungen wieder Zugang zu ihren Anschlussverbindungen vom und zum Flughafen Frankfurt zu gewähren.
Chronologie der umfassenden Untersuchung zu A++
Am 7. August 2024 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Lufthansa, United und Air Canada ein, um einen möglichen Verstoß gegen Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und/oder Artikel 53 des EWR-Abkommens in Form einer Wettbewerbsbeschränkung durch das transatlantische Gemeinschaftsunternehmen A++ auf den Atlantikverbindungen mehrerer EWR-Flughäfen zu prüfen.
Am selben Tag übermittelte die Kommission Lufthansa eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie zu dem vorläufigen Schluss kam, dass einstweilige Maßnahmen erforderlich sein könnten, um die Wirksamkeit eines künftigen endgültigen Kommissionsbeschlusses zu gewährleisten.
Daraufhin übermittelte die Kommission Lufthansa am 15. Januar 2025 eine ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte. Die Untersuchung der Kommission konzentrierte sich auf die Frage, ob einstweilige Maßnahmen erforderlich seien, um eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf der Strecke Frankfurt-New York nach dem Auslaufen der besonderen Vereinbarung zu Anschlussverbindungen zwischen Condor und Lufthansa im Dezember 2024 zu verhindern.
Nach weiterer Prüfung aller verfügbaren Beweise hat die Kommission beschlossen, das Verfahren der einstweiligen Anordnung einzustellen, da nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erfüllt waren.
Weitere Informationen
Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache AT.40940 veröffentlicht.
Daily News vom 27. Februar 2025
Pressemitteilung vom 15. Januar 2025: EU-Kommission richtet ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte an Lufthansa, um Fluggäste auf der Strecke Frankfurt-New York zu schützen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. Februar 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland