(10.05.2017) Als nächsten Schritt wird Jean-Claude Juncker Mariya Gabriel für ein Interview empfangen. Zweck des Interviews ist die Überprüfung der Kandidatin im Einklang im Artikel 17 (3) des EU-Vertrags, der die fachliche Eignung und Unabhängigkeit der Kandidaten vorschreibt. Auf der Grundlage dieses Interviews wird Juncker auch über die Zuordnung des Portfolios der künftigen bulgarischen Kommissarin entscheiden, ebenfalls in Einklang mit dem EU-Vertrag, der dem Kommissionspräsidenten in Artikel 17 (6) das Recht der Organisation der politischen Arbeit der Kommission zuordnet.
Wird für einen zurückgetretenen Kommissar ein neues Kommissionsmitglied derselben Staatsangehörigkeit ernannt, braucht es eine Einigung zwischen Kommissionspräsident und Rat sowie der Anhörung des Europäischen Parlaments. Im Parlament wird sich die Kandidatin auch den Fragen der Abgeordneten stellen.
Nach dem Rücktritt der früheren Vizepräsidentin Kristalina Georgieva ist Günther Oettinger seit dem 1. Januar für Haushalt und Personal zuständiger Kommissar, Vizepräsident Ansip Andrus erhielt von Juncker vorläufig das Portfolio für die Digitale Wirtschaft und Gesellschaft.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. Mai 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland