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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 2. August 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

Juncker konsultiert EU-Parlament zur Ernennung von Sir Julian King als Kommissar für die Sicherheitsunion

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat heute (Dienstag) seine Absicht mitgeteilt, dem britischen Kandidaten Sir Julian King als neuem Kommissionsmitglied das Ressort der Sicherheitsunion zuzuweisen. In dem Mandatsschreiben, das Präsident...

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(02.08.2016) - Am 11. Juli führte Präsident Juncker ein Gespräch mit Sir Julian King, dem Kandidaten für die Nachfolge des ehemaligen Kommissionsmitglieds Lord Hill. Auf dieser Grundlage hat Präsident Juncker heute seine Absicht mitgeteilt, Sir Julian King das Ressort der Sicherheitsunion zuzuweisen.

Der Kommissar für die Sicherheitsunion unterstützt die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda, die die Europäische Kommission am 28. April 2015 angenommen hat. Er trägt zur Verwirklichung einer funktionsfähigen und wirksamen Sicherheitsunion bei, wie dies von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 20. April 2016 über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda angekündigt wurde.

Der Kommissar für die Sicherheitsunion gehört einem Projektteam an und arbeitet unter der Leitung des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans, der für bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtstaatlichkeit und die Grundrechtecharta zuständig ist. Er unterstützt und ergänzt dabei die Arbeit von Dimitris Avramopoulos, dem für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständigen Kommissionsmitglied.

Eine aus Sachverständigen verschiedener Generaldirektionen bestehende und dem Generaldirektor für Inneres unterstellte Taskforce wird den Kommissar für die Sicherheitsunion unterstützen. Dieser Taskforce werden insbesondere Sachverständige der Generaldirektionen Migration und Inneres (GD HOME), Mobilität und Verkehr (GD MOVE), Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD CNECT) und Energie (ENER) angehören. Da es sich hierbei um ein neues Ressort in Ergänzung bestehender Ressorts handelt, bleiben die Zuständigkeiten der anderen Kommissionsmitglieder unberührt.

Zur Besetzung des Ressorts konsultierte Präsident Juncker in den vergangenen Wochen den Präsidenten sowie verschiedene andere führende Mitglieder des Europäischen Parlaments. Er setzte in der vergangenen Nacht ebenfalls Premierministerin Theresa May von seiner Entscheidung in Kenntnis.

Verfahren zur Ernennung des neuen Kommissionsmitglieds

Verfahrenstechnisch wird das neue Kommissionsmitglied britischer Staatsangehörigkeit vom Rat der EU in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt (Artikel 246 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Zudem ist in der interinstitutionellen Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vorgesehen, dass der Präsident der Kommission das Ergebnis der Konsultation des Europäischen Parlaments sorgfältig prüft, bevor er die Zustimmung zum Beschluss des Rates zur Ernennung des neuen Kommissionsmitglieds gibt (Nummer 6 der Rahmenvereinbarung).

Präsident Juncker setzt heute Martin Schulz, den Präsidenten des Europäischen Parlaments, in einem Schreiben von seiner Absicht in Kenntnis, Sir Julian King das Ressort der Sicherheitsunion zuzuweisen. Eine Kopie dieses Schreibens geht an Robert Fico, den Ministerpräsidenten der Slowakischen Republik, die derzeit turnusgemäß den EU-Ratsvorsitz innehat.

Sobald der Rat das Europäische Parlament förmlich konsultiert, erhält Sir Julian King den Status eines designierten Kommissionsmitglieds. Damit ist er berechtigt, auf die einschlägigen Kommissionsdienststellen zurückzugreifen, um sich auf den Meinungsaustausch mit dem Europäischen Parlament vorzubereiten. Vor seiner im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission erfolgenden Ernennung durch den Rat wird er nicht an Sitzungen des Kollegiums teilnehmen.

Meinungsaustausch mit Parlament im Frühherbst

Nach Artikel 17 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union beschließt der Präsident der Kommission über die interne Organisation der Kommission. Nach der Rücktrittserklärung von Lord Hill als Mitglied der Europäischen Kommission vom 25. Juni wurde das Ressort Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Union der Kapitalmärkte mit Wirkung vom 16. Juli Vizepräsident Valdis Dombrovskis übertragen. Am 7. Juli unterrichtete der damalige Premierminister Cameron Präsident Juncker von seinem Wunsch, Sir Julian King als Mitglied britischer Staatsangehörigkeit der Europäischen Kommission zu nominieren. Dieser Wunsch wurde von Premierministerin Theresa May in ihrem Telefongespräch mit Präsident Juncker vom 14. Juli bestätigt. Präsident Juncker führte am 11. Juli ein Gespräch mit Sir Julian King. Im Laufe dieses Gesprächs und auf der Grundlage seiner Biographie kam Präsident Juncker zu dem Schluss, dass Sir Julian King die allgemeine Befähigung und den Einsatz für Europa mit sich bringt, die nach Artikel 17 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) erforderlich sind.

Nach der heutigen Ankündigung von Präsident Juncker zur Zuweisung des Ressorts folgt nun das Verfahren gemäß Artikel 246 Absatz 2 AEUV und Punkt 6 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission.

Ein Meinungsaustausch zwischen Sir Julian King und dem einschlägigen Ausschuss des Europäischen Parlaments ist im Frühherbst zu erwarten.

Trotz des Referendums im Vereinigten Königreich, bei dem sich am 23. Juni eine Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union ausgesprochen hat, ist das Vereinigte Königreich noch Mitglied der Europäischen Union und somit berechtigt, nach Artikel 17 Absatz 4 EUV einen Kommissar britischer Staatsangehörigkeit in die Europäische Kommission zu entsenden.

Einschlägige Rechtsvorschriften

Artikel 17 Absatz 3 Unterabsätze 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union

Die Mitglieder der Kommission werden aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung und ihres Einsatzes für Europa unter Persönlichkeiten ausgewählt, die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten.

Die Kommission übt ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus. Die Mitglieder der Kommission dürfen unbeschadet des Artikels 18 Absatz 2 Weisungen von einer Regierung, einem Organ, einer Einrichtung oder jeder anderen Stelle weder einholen noch entgegennehmen. Sie enthalten sich jeder Handlung, die mit ihrem Amt oder der Erfüllung ihrer Aufgaben unvereinbar ist.

Artikel 246 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

[…]

Für ein zurückgetretenes, seines Amtes enthobenes oder verstorbenes Mitglied wird für die verbleibende Amtszeit vom Rat mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach den Anforderungen des Artikels 17 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union ein neues Mitglied derselben Staatsangehörigkeit ernannt.

[…]

Auszug aus der einschlägigen Bestimmung der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission:

II. POLITISCHE VERANTWORTUNG

[…]

6. Muss ein Mitglied der Kommission während seiner Amtszeit gemäß Artikel 246 Absatz 2 AEUV ersetzt werden, so prüft der Präsident der Kommission sorgfältig das Ergebnis der Konsultation des Parlaments, bevor er die Zustimmung zum Beschluss des Rates gibt.

Das Parlament stellt sicher, dass seine Verfahren mit der gebotenen Zügigkeit abgewickelt werden, damit der Präsident der Kommission die Stellungnahme des Parlaments sorgfältig prüfen kann, bevor das neue Mitglied der Kommission ernannt wird.

Ebenso prüft der Präsident der Kommission gemäß Artikel 246 Absatz 3 AEUV, wenn es sich bei der verbleibenden Amtszeit der Kommission um eine kurze Zeitspanne handelt, sorgfältig den Standpunkt des Parlaments.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda

Lebenslauf von Sir Julian King

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. August 2016
Autor
Vertretung in Deutschland