Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel1. Februar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Juncker und Timmermans warnen Rumänien wegen Amnestiegesetz

Die umstrittene Amnestie für korrupte Politiker in Rumänien ruft die Europäische Kommission auf den Plan. „Die Bekämpfung der Korruption muss vorangebracht, nicht rückgängig gemacht werden. Wir verfolgen die jüngsten Entwicklungen in Rumänien mit...

picture_82a.jpg

(01.02.2017) – Mit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 führte die Kommission ein Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) ein, um die Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung der Verpflichtungen in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung zu bewerten. Die Kommission berichtet seither regelmäßig über die Fortschritte. Der jüngste Jahresbericht wurde am 25. Januar 2017 veröffentlicht.

„Die Unumkehrbarkeit der bei der Bekämpfung der Korruption erzielten Fortschritte ist für die Kommission unerlässlich, um zu beurteilen, ob die Überwachung im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus irgendwann eingestellt werden könnte“, so Juncker und Timmermans. „Unser in der vergangenen Woche veröffentlichter Bericht bestätigte die bisher von den Staatsanwälten und Richtern in Rumänien erzielten Erfolge bei der Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass alle Schritte, die diesen Fortschritt untergraben oder die Wirkung haben, den Umfang der Korruption als Straftat abzuschwächen, Auswirkungen auf künftige Bewertungen haben. Die Kommission warnt vor Rückschritten und wird die Notverordnung über das Strafgesetzbuch und das Gesetz über die Begnadigung in diesem Lichte sorgfältig prüfen.“

Die regelmäßigen Berichte der Kommission über das Kooperations- und Kontrollverfahren enthalten die Bewertung der Kommission und ihre Empfehlungen an die rumänischen Behörden. Sie werden ergänzt durch eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit eingehenden Analysen zu jeder Vorgabe, die im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens festgelegt wurde.

Die Kommission analysiert die von den rumänischen Behörden ergriffenen Maßnahmen und stützt sich dabei auf einen kontinuierlichen Dialog zwischen ihren Dienststellen und den rumänischen Behörden. Auch die Ergebnisse der Kontakte mit den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen, unabhängigen Experten und einer Reihe anderer Dialogpartner fließen in die Berichte ein. Die CVM-Methode und die Schlussfolgerungen der Kommission fanden im Rat durchgehend großen Rückhalt.

Der vergangene Woche vorgelegte Bericht bietet zudem einen Gesamtüberblick über die zehn Jahre, in denen das Kooperations- und Kontrollverfahren angewandt wurde. Der nächste förmliche Bericht folgt voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2017.

Weitere Informationen:

Erklärung von Präsident Juncker und dem Ersten Vizepräsidenten Timmermans

Berichte über das Kooperations- und Kontrollverfahren mit Rumänien und Bulgarien

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland