In einer Pressekonferenz heute in Brüssel machte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, die rechtlichen und operationellen Konsequenzen für den Zoll deutlich, wenn das Vereinigte Königreich zu einem Drittstaat wird. „Wir hoffen, dass ein No-Deal-Brexit noch vermieden werden kann. Wir sind jedoch auch auf diese Herausforderung vorbereitet. Im Bereich Zoll und Steuern würde ein solches Szenario die sofortige Wiedereinführung von Zollkontrollen für Waren aus dem Vereinigten Königreich bedeuten sowie neue Zollformulare für Unternehmen, die Handel mit dem Vereinigten Königreich betreiben. Außerdem müsste Mehrwertsteuer auf aus dem Vereinigten Königreich eingeführte Waren erhoben werden. Alle Handelsunternehmen, die sich noch nicht darüber im Klaren sind, was dies für sie bedeutet, sollten sich unverzüglich an ihre nationalen Behörden wenden, um sicherzustellen, dass der Warenfluss bei einem No-Deal-Brexit so reibungslos wie möglich verläuft“, sagte Moscovici.
Er warnte europäische Unternehmen davor, die Auswirkungen durch Grenzkontrollen und Zollformalitäten zu unterschätzen. Trotz der enormen Aufstockung der Grenzbehörden auf EU-Seite werde es zu Unterbrechungen und langen Rückstaus kommen, so Moscovici weiter.
Die Kommission hat sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an Unternehmen gewandt, um sie mit Informationen im Bereich Zoll und indirekte Steuern zu unterstützen.
Visumfreiheit für Briten von EU gebilligt
Bei der Visumfreiheit für britische Staatsangehörige in die EU haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung erzielt. Britische Staatsangehörige benötigen somit kein Visum, wenn sie in den Schengen-Raum reisen und sich dort für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. In einem „No-Deal- Szenario“ würde dies ab Mitternacht am 12. April 2019 gelten. In einem „Deal-Szenario“ würde dies ab dem Ende der Übergangszeit gelten, wie in der Ausstiegsvereinbarung beschrieben. Der Vorschlag der Kommission, der heute angenommen wurde, ist eine der Vorbereitungsmaßnahmen, die infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union erforderlich sind.
Die Europäische Kommission hat insgesamt 90 sektorspezifische Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit veröffentlicht. Sie enthalten ausführliche Leitlinien für die verschiedenen vom Brexit betroffenen Branchen. Sie können unter folgendem Link abgerufen werden.
EU-Bürgerinnen und -Bürger, die mehr darüber erfahren wollen, wie sie sich auf ein No-Deal-Szenario vorbereiten können, können sich mit allen Fragen an Europe Direct wenden. Rufen Sie unter der gebührenfreien Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 von überall in der EU und in jeder Amtssprache der EU an. Die Kommission hat zudem eine Reihe leserfreundlicher Informationsblätter in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Erklärung von Präsident Juncker im Europäischen Parlament
Die Pressekonferenz mit Pierre Moscovici ist hier abrufbar.
Brexit-Informationen für EU-Bürgerinnen und -Bürger
Website der Europäischen Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit
Websites der Mitgliedstaaten für den Fall eines Austritts ohne Abkommen
Factsheets über Reisen, Bürgerrechte, Studienaufenthalte und Verbraucherrechte
Fragen und Antworten zu Erasmus
Fragen und Antworten zu einem No-Deal-Szenario
Informationen für EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben
Für EU-Unternehmen
Auswahl von Materialien über Zölle und indirekte Steuern (einschließlich einer einfachen 5-Punkte-Checkliste) für Unternehmen
Informationen zur Landwirtschaft
Informationsblatt „Sieben Dinge, die Unternehmen in den 27 in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten wissen müssen, um sich auf den Brexit vorzubereiten“
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. April 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland