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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. November 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Justizreform und Bekämpfung der Korruption: Rumänien und Bulgarien machen Fortschritte

Rumänien und Bulgarien machen Fortschritte bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, allerdings bleibt noch viel zu tun. Zu diesem Ergebnis kam die EU-Kommission in ihren Berichten zu den beiden EU...

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Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, sagte: „Wir sehen in manchen Bereichen Fortschritte, doch es bleibt immer noch viel zu tun. Rumänien hat einige unserer Empfehlungen umgesetzt, aber bei den anderen sind die Fortschritte nicht ausreichend. In Bulgarien lobte er den Fortschritt in vielen Bereichen. Es habe mehrere der Empfehlungen der EU-Kommission umgesetzt oder sei auf dem Weg dorthin, es zu tun. Timmermans zählt drauf, dass beide Regierungen die notwendigen Reformen verfolgen und Rückschritte vermeiden.“ Ziel sei, das Kooperations- und Kontrollverfahren noch während der Amtszeit der jetzigen Kommission zu beenden.

Seit 2007 führte die EU-Kommission das Kooperations- und Kontrollverfahren durch, um die Fortschritte Rumäniens und Bulgarien bei der Erfüllung der Verpflichtungen in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption zu bewerten. Die EU-Kommission berichtet regelmäßig über die Fortschritte in diesen Bereichen. In die Berichte sind auch die Ergebnisse der Kontakte mit Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen, unabhängigen Fachleuten sowie eine Reihe anderer Quellen eingeflossen. Der heutige Bericht bezieht sich auf den Zeitraum seit Januar 2017.

Rumänien

Der letzte Bericht der EU-Kommission vom Januar 2017 umfasste eine Bestandsaufnahme der Fortschritte der vergangenen zehn Jahre und sprach 12 spezifische Empfehlungen aus, die Rumänien die Erfüllung aller Vorgaben des Kooperations- und Kontrollverfahrens erleichtern könnten. Der heutige Bericht stellt Fortschritte bei einigen dieser Empfehlungen fest; insbesondere wurde die Empfehlung zur Einrichtung eines Systems für die Überprüfung von Interessenskonflikten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (PREVENT) zufriedenstellend umgesetzt. Die EU-Kommission konstatiert ferner Fortschritte bei anderen Empfehlungen, vorbehaltlich der praktischen Umsetzung. Gleichzeitig beobachtet die EU-Kommission, dass die Reformen im Laufe des Jahres 2017 allgemein an Schwung verloren haben, was die Umsetzung der verbleibenden Empfehlungen bremst und die Gefahr birgt, dass Probleme erneut angesprochen werden müssen, die im Bericht vom Januar 2017 bereits als abgeschlossen angesehen wurden. Die Herausforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz bereiten ernsthaft Grund zur Sorge.

Die EU-Kommission kann noch nicht zu dem Schluss kommen, dass zum jetzigen Zeitpunkt alle Vorgaben des Kooperations- und Kontrollverfahrens zufriedenstellend erfüllt sind, wenn auch bei manchen dieser Vorgaben Fortschritte erzielt wurden. Die EU-Kommission ist weiterhin der Ansicht, dass Rumänien mit loyaler Zusammenarbeit der staatlichen Institutionen, einem politischen Kurs, der an Errungenschaften der Vergangenheit festhält, und Achtung der Unabhängigkeit der Justiz in der Lage sein wird, die noch ausstehenden Empfehlungen umzusetzen und somit in naher Zukunft die Vorgaben des Kooperations- und Kontrollverfahrens zufriedenstellend zu erfüllen. Die EU-Kommission wird Ende 2018 nochmals die Fortschritte bewerten.

Alle Berichte zum Kooperations- und Kontrollverfahren zu Rumänien

Bulgarien

Der letzte Bericht der EU-Kommission vom Januar 2017 umfasste eine Bestandsaufnahme der Fortschritte der vergangenen zehn Jahre und sprach 17 spezifische Empfehlungen aus, die Bulgarien die Erfüllung aller Vorgaben des Kooperations- und Kontrollverfahrens erleichtern könnten. Im heutigen Bericht werden deutliche Fortschritte im Hinblick auf diese Empfehlungen festgestellt. Zwar kam es Anfang des Jahres aufgrund politischer Unsicherheit zu einigen Verzögerungen bei Reformen, doch bekamen diese seit Mai wieder Aufwind, auch wenn die endgültigen Ergebnisse in Bereichen, die eine Justizreform und Maßnahmen der Regierung erfordern, wie die Bekämpfung von Korruption, noch auf sich warten lassen. Auch im Justizbereich waren dieses Jahr wichtige Entwicklungen zu verzeichnen. Nennenswert ist dabei vor allem die Wahl eines neuen Obersten Justizrates, was ab dem nächsten Jahr zu spürbaren Auswirkungen führen sollte.

Die EU-Kommission kann noch nicht zu dem Schluss kommen, dass alle Vorgaben zufriedenstellend erfüllt sind. Allerdings ist sie weiterhin der Ansicht, dass Bulgarien mit fortgesetzter politischer Steuerung und dem Willen, die Reform voranzubringen, in der Lage sein sollte, die noch ausstehenden Empfehlungen umzusetzen und somit in naher Zukunft die Vorgaben des Kooperations- und Kontrollverfahrens zufriedenstellend zu erfüllen. Die EU-Kommission wird Ende 2018 nochmals die Fortschritte bewerten.

Alle Berichte zum Kooperations- und Kontrollverfahren zu Bulgarien

Mehr Informationen

Die vollständige Pressemitteilung zu Rumänien

Die vollständige Pressemitteilung zu Bulgarien

Faktenblatt zum Kooperations- und Kontrollverfahren

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland