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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kampf der Kommission für fairere Besteuerung trägt Früchte

Die Europäische Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung über Drittstaaten heute (Montag) förmlich angenommen haben. Unternehmen können künftig Steuern nicht mehr dadurch vermeiden...

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(29.05.2017) - Die EU-Finanzminister billigten diese neuen Vorschriften im Rat Wirtschaft und Finanzen im Februar 2017. Nachdem das Europäische Parlament Anfang dieses Monats seine Zustimmung erteilt hat, wurden sie heute vom Rat offiziell angenommen. Die neuen Vorschriften unterbinden sogenannte „hybride Gestaltungen“ mit den Steuersystemen von Drittländern und treten am 1. Januar 2020 in Kraft, wobei bezüglich einer Bestimmung (Artikel 9a) eine längere Einführungsphase bis 2022 vorgesehen ist.

Die heute angenommenen Maßnahmen stellen eine Weiterentwicklung des Rahmens zur Bekämpfung der Steuervermeidung dar, der in den letzten Jahren auf EU-Ebene aufgebaut wurde. Zusätzlich zu der 2016 vereinbarten ehrgeizigen Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung wurden zahlreiche neue Steuertransparenzvorschriften angenommen, die für eine gerechtere und offenere Besteuerung in ganz Europa sorgen sollen.

Hintergrund

Seit Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten verpflichtet, was einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Offshore-Steueroasen darstellt. Seit Januar dieses Jahres gelten ähnliche Transparenzvorschriften für Steuervorbescheide, während multinationale Unternehmen den Steuerbehörden bis Ende des Jahres länderbezogene Berichte vorlegen müssen. Der Rat und das Europäische Parlament verhandeln derzeit über weitere wichtige Vorschläge zur Verhinderung von Steuermissbrauch, unter anderem über eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung, strengere Bestimmungen gegen Geldwäsche und striktere Vorschriften für die verantwortungsvolle Verwaltung von EU-Mitteln. Ferner wurden weitere bedeutende Reformen im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, insbesondere die Neuauflage der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) im Oktober 2016.

Die Mitgliedstaaten arbeiten zudem an einer gemeinsamen EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete, um gegen Drittländer vorzugehen, die sich weigern, die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten. Die Liste sollte bis Ende des Jahres vorliegen.

In den kommenden Wochen wird die Kommission mit einem Vorschlag, der die Meldung grenzübergreifender Steuerplanungsstrategien durch Intermediäre vorsieht, eine weitere neue Transparenzinitiative vorstellen.

Weitere Informationen:

Aktionsplan der Kommission zur Unternehmensbesteuerung

Pressemitteilung des Rates

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland