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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. Juni 2017Vertretung in Deutschland

Kampf gegen aggressive Steuerplanung: Kommission schlägt neue Transparenzvorschriften für Intermediäre vor

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) neue strenge Transparenzvorschriften für Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte vorgeschlagen, die Steuerplanungsstrategien für Kunden ausarbeiten und empfehlen. Jüngste...

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(21.06.2017) - Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte hierzu: „Die EU hat im Hinblick auf die Stärkung der Transparenz im Bereich der aggressiven Steuerplanung eine Vorreiterrolle übernommen. Dabei kann sie bereits Ergebnisse vorweisen. Unser heutiger Vorschlag hat zum Ziel, Vermittler zur Rechenschaft zu ziehen, die Steuervermeidungssysteme entwickeln und anbieten. Unter dem Strich werden die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten dadurch steigen.“

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, sagte dazu: „Wir treiben unsere Agenda für Steuertransparenz weiter voran. Im Fokus stehen heute Berufsgruppen, die Steuermissbrauch fördern. Steuerbehörden sollten über die notwendigen Informationen verfügen, um aggressive Steuerplanungsstrategien zu unterbinden. Unser Vorschlag wird denjenigen Intermediären mehr Sicherheit verschaffen, die Geist und Wortlaut unserer Gesetze respektieren, und allen anderen Einhalt gebieten. Unsere Bemühungen um eine gerechtere Besteuerung in ganz Europa tragen weiterhin Früchte.“

Grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien, die bestimmte Merkmale und Kennzeichen aufweisen und Regierungen Verluste verursachen können, müssen nun Steuerbehörden unaufgefordert gemeldet werden, bevor sie zum Einsatz kommen. Die Kommission hat mehrere Hauptkennzeichen ermittelt, zu denen auch die Nutzung von Verlusten zur Senkung der Steuerlast, günstige Steuersonderregelungen und Vereinbarungen unter Beteiligung von Ländern gehören, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln nicht einhalten.

Folgende Personen oder Unternehmen werden der Verpflichtung unterliegen, grenzüberschreitende Systeme zu melden, die eines oder mehrere dieser Kennzeichen aufweisen:

- der Intermediär, der das grenzüberschreitende System zur Umsetzung und Nutzung durch ein Unternehmen oder eine Einzelperson anbietet;

- die beratene Person oder das beratene Unternehmen, soweit der Intermediär, der das grenzüberschreitende System anbietet, nicht in der EU niedergelassen ist oder Verschwiegenheitspflichten unterliegt;

- die Person oder das Unternehmen, die bzw. das das grenzüberschreitende System umsetzt, soweit es von internen Steuerberatern oder Anwälten entwickelt wurde.

Die Mitgliedstaaten werden Angaben, die sie zu Steuerplanungsstrategien erhalten, über eine zentrale Datenbank automatisch austauschen. Dadurch werden sie frühzeitig vor neuen Risiken im Bereich der Steuervermeidung gewarnt und in die Lage versetzt, Maßnahmen zur Unterbindung von schädlichen Vorgehensweisen zu ergreifen. Ein meldepflichtiges System hat nicht zwangsläufig schädliche Auswirkungen, bedarf jedoch einer genauen Überprüfung durch die Steuerbehörden. Die Mitgliedstaaten werden wirksame abschreckende Sanktionen gegen Unternehmen verhängen müssen, die den Transparenzvorschriften nicht nachkommen, damit all diejenigen, die Steuermissbrauch unterstützen und fördern, nachhaltig von ihren Machenschaften abgebracht werden.

Die neuen Vorschriften sind umfassend und decken alle Intermediäre, alle potenziell schädlichen Systeme und alle Mitgliedstaaten ab. Jede Steuerstrategie, die eines oder mehrere der erwähnten Kennzeichen aufweist, muss in Zukunft innerhalb von fünf Tagen ab Bereitstellung an einen Kunden der für den Intermediär zuständigen Steuerbehörde unter Angabe der Einzelheiten gemeldet werden.

Hintergrund

Die Juncker Kommission hat bereits wichtige Schritte eingeleitet, um mehr Transparenz im Steuerbereich zu erreichen und wirkungsvoller gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen. Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von künstlicher Steuergestaltung sowie über Transparenzanforderungen für Finanzkonten, Steuervorbescheide und Aktivitäten multinationaler Unternehmen wurden bereits beschlossen und treten nun schrittweise in Kraft. Derzeit wird über Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, öffentliche länderspezifische Berichterstattung und strengere Vorschriften für die verantwortungsvolle Verwaltung von EU-Mitteln verhandelt. Darüber hinaus soll noch vor Jahresende eine neue EU-Liste der Länder vorliegen, die sich einer Zusammenarbeit im Steuerbereich verschließen.

Der heutige Vorschlag wird den EU-Rechtsrahmen für Steuertransparenz weiter stärken, da er Licht in die Tätigkeiten von Intermediären und in die angewandten Steuerplanungsstrategien bringt. Des Weiteren wird sichergestellt, dass die EU die Empfehlung über verpflichtende Offenlegungsregelungen aus dem von der G20 unterstützten BEPS-Projekt der OECD einheitlich umsetzt. Letzten Oktober brachten die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für einen Vorschlag der Kommission über diese Maßnahmen zum Ausdruck.

Weiteres Vorgehen

Der Vorschlag in Gestalt einer Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt. Die neue Meldepflicht soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten wären ab dann verpflichtet, alle drei Monate Informationen auszutauschen.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Juni 2017
Autor
Vertretung in Deutschland