21 Todesfälle im Zusammenhang mit 4F-MDMB-BICA wurden zwischen Mai und August 2020 in einem Mitgliedstaat gemeldet.
Die Entscheidung, die beiden Substanzen zu verbieten, basiert auf einer Risikobewertung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD). Die technischen Berichte der Beobachtungsstelle sind online verfügbar. Dies ist das zweite Verbot nach Inkrafttreten überarbeiteter EU-Vorschriften über psychoaktive Substanzen.
Das Europäische Parlament und der Rat haben nun zwei Monate Zeit, das Verbot vor seinem Inkrafttreten zu prüfen. Danach müssen die Mitgliedsstaaten das Verbot innerhalb von sechs Monaten in nationales Recht umsetzen.
Weitere Informationen:
Website der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. März 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland