Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 20. Oktober 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Kampf gegen Menschenrechtsverstöße: Kommission schlägt EU-weit einheitliche Sanktionsregelung vor

Wie von Präsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt, haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, gestern (Montag) einen Vorschlag für eine Verordnung des...

Ursula von der Leyen sagte: „Die EU muss sich für die weltweite Durchsetzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten einsetzen. Wir können es nicht hinnehmen, dass bestimmte Staaten die Menschenrechte ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger verletzen. Mit einer EU-weit einheitlichen Sanktionsregelung werden uns Mittel an die Hand gegeben, um in dieser Hinsicht wirkungsvollere Maßnahmen zu ergreifen.“

Nach ihrem Inkrafttreten wird die neue globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte der EU ein flexibleres Instrument bieten, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, ohne Rücksicht darauf, wo und von wem diese begangen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte Maßnahmen wie Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote umfassen wird. In Bezug auf den letztgenannten Punkt ermöglicht der gemeinsame Vorschlag der Kommission erstmalig die Aufsicht über die Umsetzung der Reiseverbote.

Mit der neuen Regelung werden die bestehenden, geografisch orientierten Sanktionsregelungen, wovon einige bereits Fragen der Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, beispielweise in Syrien, Belarus oder Venezuela, zum Gegenstand haben, nicht ersetzt.

Die Vorschläge spiegeln deutlich die Verpflichtung der EU wider, sich für Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundsätze des Völkerrechts global einzusetzen. Sie bilden die Antwort auf die politische Einigung der EU-Außenminister auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Dezember 2019 über die Einführung einer solchen Regelung.

Die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte ist auch ein wichtiges Instrument, das vom Hohen Vertreter und von der Kommission im Rahmen des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 als Teil der Gemeinsamen Mitteilung vom März 2020 vorgeschlagen wurde.

Weiteres Vorgehen

Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates wird von den Mitgliedstaaten parallel zum Vorschlag des Hohen Vertreters für einen Beschluss des Rates im Rat erörtert.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Übersicht über die aktuell geltenden EU-Sanktionen: Weltkarte der EU-Sanktionen

Gemeinsamer Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Oktober 2020
Autor
Vertretung in Deutschland