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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. März 2019Vertretung in Deutschland

Kapitalmarktunion: Fortschrittsbericht der Kommission für den Europäischen Rat

Die Kommission zieht heute (Freitag) Bilanz, welche Fortschritte beim Aufbau eines Kapitalbinnenmarkts, auch im Hinblick auf ein nachhaltiges Finanzwesen, erzielt worden sind, und ruft die EU-Staats- und -Regierungschefs auf, das politische...

Die Kapitalmarktunion fügt sich in die von der Juncker-Kommission gesteckten Ziele ein, d. h. Erhaltung des Wachstums in Europa, Investitionen in Innovation und Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Auch um die Bankenunion zu vollenden und die Wirtschafts- und Währungsunion sowie die internationale Rolle des Euro zu stärken, braucht es eine starke Kapitalmarktunion.

Die heutige Mitteilung folgt auf den letzten Fortschrittsbericht vom November 2018 und die Forderung der EU-Staats- und Regierungschefs nach ehrgeizigen Fortschritten bei der Kapitalmarktunion bis zum Frühjahr 2019 und zieht eine Bilanz der beachtlichen Erfolge, die in Form politischer Kompromisse bei verschiedenen Vorschlägen der Kommission sowie bedeutender nichtlegislativer Maßnahmen erzielt worden sind.

Dazu der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis: „Die Kommission hat die wesentlichen Bausteine der Kapitalmarktunion abgeliefert. Um das Projekt zu vollenden, ist ein fortgesetztes Engagement des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten erforderlich. Der Erfolg der Kapitalmarktunion hängt davon ab, wie die Mitgliedstaaten und Interessenträger auf nationaler und auf EU-Ebene nun ihre nationalen Reformen und Maßnahmen vorantreiben.“

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen erklärte: „Indem Unternehmen und Investoren über Grenzen hinweg effizienter zusammengebracht werden, trägt die Kapitalmarktunion entscheidend dazu bei, dass Unternehmen – insbesondere die kleinen unter ihnen – an die Finanzierungen herankommen, die sie brauchen, um wachsen zu können. So werden Investitionen, Arbeitsplätze und Wachstum gefördert und damit die Prioritäten der Juncker-Kommission verwirklicht.“

Die Kommission hat sämtliche Maßnahmen, die sie in ihrem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vom September 2015 und in der Halbzeitbilanz vom Juni 2017 angekündigt hatte, auf den Tisch gelegt und damit die wichtigsten Bausteine der Kapitalmarktunion gesetzt. Dazu gehören auch wichtige Vorschläge, die Unternehmen und Anlegern binnenmarktweit neue Möglichkeiten eröffnen, indem neue EU-weite Produkte und Dienstleistungen, einfachere, klarere, und verhältnismäßige Vorschriften und eine effizientere Beaufsichtigung der Finanzbranche eingeführt werden.

  • Bei zehn der dreizehn Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission zur Kapitalmarktunion vorgelegt hat, wurde eine Einigung erzielt. Drei sind schon gänzlich verabschiedet.
  • Außerdem wurde bei zwei von drei Kommissionsvorschlägen zum nachhaltigen Finanzwesen eine Einigung erzielt.

Darüber hinaus hat die Kommission zwei delegierte Verordnungen mit dem Großteil der Durchführungsbestimmungen zur abschließenden Reform der Prospektverordnung erlassen – ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Vollendung der Kapitalmarktunion. In den verabschiedeten Rechtsakten werden Format und Inhalt des Prospekts sowie die zugehörigen Dokumente geregelt. Diese Maßnahmen werden zu den zentralen Zielen beitragen und die Mittelbeschaffung an den Kapitalmärkten erleichtern, die Anleger schützen und die Konvergenz der Aufsichtspraktiken in der EU vorantreiben.

Auf Basis dieser grundlegenden Bausteine werden weitere Fortschritte in der Zukunft eine erfolgreiche Vollendung der Kapitalmarktunion in der EU ermöglichen. Künftige Maßnahmen werden auch die Kapitalmarktauswirkungen des britischen EU-Austritts und andere kurz- oder mittelfristige wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen widerspiegeln müssen. Dazu zählen auch die tiefgreifenden raschen Veränderungen, die sich durch die Dekarbonisierung der Wirtschaft und den Klimawandel sowie durch technologische Entwicklungen ergeben.

Nächste Schritte

Mit dem heutigen Fortschrittsbericht wird auf die Forderung der EU-Staats- und Regierungschefs nach ehrgeizigen Fortschritten bei der Kapitalmarktunion bis zum Frühjahr 2019 reagiert. Der Bericht dürfte in die Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 21. und 22. März einfließen, auf der die EU-Staats- und -Regierungschefs über die künftige Entwicklung des Binnenmarkts, der Kapitalmarktunion, der Industriepolitik und der europäischen Digitalpolitik beraten werden.

Hintergrund

Ziel der Kapitalmarktunion (CMU) ist es, Ersparnis und Investitionen besser zusammenzuführen und das europäische Finanzsystem zu stärken, indem die private Risikoteilung verbessert, alternative Finanzierungsquellen erschlossen und mehr Wahlmöglichkeiten für kleine und institutionelle Anleger eröffnet werden. Die Kapitalmarktunion, die zur dritten Säule der von der Kommission angestoßenen Investitionsoffensive für Europa gehört, ist unerlässlich, um das prioritäre Ziel der Juncker-Kommission zu verwirklichen: mehr Beschäftigung, insbesondere auch für junge Menschen, und mehr Wachstum. Dank der Kapitalmarktunion werden die Verbraucher mehr Auswahl an besseren Anlageprodukten zu günstigeren Preisen erhalten. Finanzdienstleister werden wachsen können, da sie ihre Dienstleistungen auch in anderen Mitgliedstaaten anbieten können. Indem die Kapitalmarktunion Firmen und Investoren die Nutzung von Finanzierungs- und Anlagemöglichkeiten über Grenzen hinweg erleichtert, setzt sie Wachstumspotenziale im Binnenmarkt frei.

Mehr Informationen

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. März 2019
Autor
Vertretung in Deutschland