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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. Juni 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kapitalmarktunion: Versicherer können leichter in Unternehmen investieren

Neue Regeln werden es den Versicherern erleichtern, in langfristig in Unternehmen zu investieren, besonders in kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die derzeitige Höhe der Eigenkapitalanforderungen (Solvency II) macht es für die Versicherer...

Die heute (Dienstag) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte delegierte Verordnung führt auch Vereinfachungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen von Versicherungsunternehmen sowie eine Angleichung der Vorschriften für den Banken- und Versicherungssektor ein. Dies wird den regulatorischen Aufwand für die Versicherer verringern, ohne die Sicherheit des Sektors zu gefährden.

Weitere Überarbeitungen technischer Natur in der delegierten Verordnung stellen sicher, dass die Regeln zweckmäßig bleiben. Eine grundlegendere Überprüfung von Solvency II ist bis Ende 2020 geplant. Die Vorbereitungsarbeiten für diese Überprüfung laufen bereits. Im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion wird eine weitere Analyse der verbleibenden Hindernisse für Investitionen in die Realwirtschaft durchgeführt.

Weitere Informationen:

Delegierte Verordnung im Amtsblatt

Kapitalmarktunion

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA frageaterlebnis-europa [dot] eu (per E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Juni 2019
Autor
Vertretung in Deutschland