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Vertretung in Deutschland
Presseartikel26. Juli 2016Vertretung in Deutschland

Kartellrecht: Erfolgreiche Öffnung der deutschen Erdgasmärkte ermöglicht vorzeitige Beendigung der E.ON-Verpflichtungen

Die Europäische Kommission hat das deutsche Energieunternehmen E.ON fast fünf Jahre früher als geplant von seinen Verpflichtungen zur Verringerung langfristiger Buchungen im deutschen Gasnetz entbunden. Grund hierfür ist die deutliche Zunahme des...

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(26.07.2016) - Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte heute (Dienstag) in Brüssel: „Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie Verpflichtungsbeschlüsse schnell und effizient Märkte für den Wettbewerb öffnen können. E.ON hat begonnen, seine langfristigen Buchungen von Netzkapazitäten zurückzufahren, so dass anderen Unternehmen der Eintritt in den deutschen Gasmarkt und eine Teilnahme an diesem Markt ermöglicht wurde. Die Verpflichtungen haben das Wettbewerbsproblem noch schneller gelöst als erwartet und sind nun nicht mehr erforderlich.“

Der Zugang zu Gasfernleitungen ist für neue Marktteilnehmer unabdingbar. Wenn dieser nicht in ausreichendem Maße gegeben ist, wird es für Anbieter schwierig, Kunden zu gewinnen, ganz gleich, wie wettbewerbsfähig ihr Angebot ist. E.ON aber hatte den überwiegenden Teil der verfügbaren Transportkapazitäten an den Einspeisepunkten seines eigenen Gasfernleitungsnetzes in der Regel selbst langfristig gebucht. Die Kommission hatte deshalb Bedenken, dass diese langfristigen Buchungen andere Gasversorger am Zugang zum deutschen Gasmarkt und somit am Wettbewerb mit E.ON hindern könnten.

Im Mai 2010 akzeptierte die Kommission die Verpflichtungszusagen von E.ON zur Freigabe umfangreicher Netzkapazitäten und zur weiteren Verringerung der langfristigen Buchung von Einspeisekapazität in das Netz von NetConnect Germany. Die Verpflichtungen galten ursprünglich bis April 2021.

Nach dem Verpflichtungsbeschluss der Kommission buchte E.ON deutlich weniger Kapazitäten als die 54 Prozent der Gesamtkapazität, die in den Verpflichtungen als Schwelle festgelegt wurden. So konnten Wettbewerber in den Markt eintreten und erhebliche Marktanteile gewinnen. Zudem stehen nun umfangreiche Transportkapazitäten zur Verfügung, so dass Wettbewerber auch weiterhin Zugang zu den Kapazitäten haben werden, die sie für ihre Tätigkeit auf dem Markt benötigen.

Darüber hinaus ist nun auf dem Erdgasmarkt festzustellen, dass die Marktteilnehmer, einschließlich E.ON, in der Regel kurzfristige Buchungen bevorzugen, um flexibel auf Veränderungen der Marktnachfrage und der Marktanteile reagieren zu können.

Auf Antrag von E.ON hat die Kommission die Marktlage neu bewertet und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass infolge dieser grundlegenden strukturellen Veränderung auf dem deutschen Gasmarkt die Verpflichtungen nicht mehr erforderlich sind, um ausreichende Transportkapazitäten für Wettbewerber von E.ON zu gewährleisten.

Hintergrund

Der Beschluss der Kommission stützt sich auf Artikel 9 Absatz 2 der Kartellverordnung (Verordnung 1/2003), dem zufolge ein Verfahren wieder aufgenommen werden kann, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in einem für den ursprünglichen Beschluss wesentlichen Punkt geändert haben. Der Beschluss der Kommission zur Beendigung der Verpflichtungen stützt sich auf die jüngste Analyse des deutschen Gasmarkts, die von der Kommission, der deutschen Wettbewerbsbehörde und der deutschen Energieregulierungsbehörde vorgenommen wurde.

Weitere Informationen können auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer 39317 abgerufen werden.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Juli 2016
Autor
Vertretung in Deutschland