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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 18. März 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Kartellrecht: Geoblocking laut Sektoruntersuchung in der EU weit verbreitet

Die ersten Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zeigen, dass Geoblocking in der EU weit verbreitet ist.

Geoblocking

Dies ist teils auf einseitige Entscheidungen von Unternehmen zurückzuführen, nicht ins Ausland zu verkaufen, teils verhindern aber auch bestimmte Vertragsklauseln zwischen Unternehmen, dass Verbraucher über das Internet aus anderen EU-Ländern Waren beziehen können.

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) erste Erkenntnisse über die Verbreitung des sogenannten Geoblockings veröffentlicht, das Verbraucher daran hindert, innerhalb der Europäischen Union Gebrauchsgüter über das Internet zu kaufen bzw. auf digitale Online-Inhalte zuzugreifen. Die Informationen hat die Kommission im Rahmen ihrer laufenden kartellrechtlichen Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zusammengetragen, die sie im Mai 2015 eingeleitet hatte.

Die Antworten von mehr als 1400 Einzelhändlern und Anbietern digitaler Online-Inhalte aus allen 28 Mitgliedstaaten der EU haben insbesondere ergeben, dass Geoblocking sowohl beim Verkauf von Gebrauchsgütern als auch beim Zugang zu digitalen Inhalten in der gesamten EU alltäglich ist. 38 Prozent der Gebrauchsgüter verkaufenden Einzelhändler, die sich an der Untersuchung beteiligten, und 68 Prozent der Anbieter digitaler Online-Inhalte gaben an, Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch Geoblocking auszuschließen.

Geoblocking behindert Verbraucher

Im Rahmen ihrer Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel will die Kommission die nötigen Informationen sammeln, um zu ermitteln, ob und in welchem Ausmaß etwaige von Unternehmen errichtete Hindernisse die europäischen Märkte für elektronischen Handel beeinträchtigen. Geoblocking ist einer der von der Sektoruntersuchung abgedeckten Aspekte. Die heute veröffentlichten Fakten und Angaben zum Geoblocking greifen nicht der Feststellung wettbewerbsrechtlicher Bedenken oder der Einleitung kartellrechtlicher Ermittlungen vor.

Die Erkenntnisse werden in die im Rahmen der Sektoruntersuchung durchgeführte laufende Analyse der Kommission zur Feststellung etwaiger Wettbewerbsbedenken einfließen und ergänzen zudem die Maßnahmen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, die auf die Beseitigung von Hindernissen für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel abzielen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: Die im Rahmen unserer Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zusammengetragenen Informationen bestätigen die Hinweise, die uns zur Einleitung der Untersuchung veranlasst hatten: Geoblocking hindert die europäischen Verbraucher oftmals daran, in anderen EU-Ländern Waren zu kaufen und auf digitale Online-Inhalte zuzugreifen, und ist darüber hinaus in einigen Fällen auf Beschränkungen in Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Vertreibern zurückzuführen. Wenn ein nicht marktbeherrschendes Unternehmen einseitig beschließt, seine Waren bzw. Dienstleistungen nicht im Ausland anzubieten, dann verstößt dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Wenn Geoblocking jedoch auf Vereinbarungen zurückzuführen ist, müssen wir genau prüfen, ob ein wettbewerbsschädigendes Verhalten vorliegt, dem wir mit den Instrumenten der Wettbewerbspolitik begegnen können.“

Nächste Schritte

Eine eingehendere Analyse aller Ergebnisse der laufenden Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel wird in einem vorläufigen Bericht vorgenommen, der voraussichtlich Mitte 2016 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht wird. In dem Bericht wird nicht nur auf Geoblocking eingegangen, sondern auch auf alle anderen potenziellen Wettbewerbsprobleme auf den europäischen Märkten für elektronischen Handel. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 erscheinen.

Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung.

Der vollständige Bericht ist hier abrufbar. Siehe auch Factsheet.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. März 2016
Autor
Vertretung in Deutschland