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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kartellrecht: Kommission akzeptiert Verpflichtungsangebote von Amazon zu E-Books

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) die von Amazon angebotenen Verpflichtungen für rechtsverbindlich erklärt. Damit räumt das Unternehmen die vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich einer Reihe von...

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(04.05.2017) – Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Der heutige Beschluss öffnet Verlagen und Wettbewerbern den Weg innovative Dienstleistungen für E-Books zu entwickelnd – für mehr Auswahl und Wettbewerb auf dem E-Book-Markt zum Vorteil der europäischen Verbraucher. Amazon hat in seinen Vereinbarungen mit Verlagen bestimmte Klauseln verwendet, die andere E-Book-Plattformen dabei eingeschränkt haben könnten, Innovationen voranzubringen und Amazon im Wettbewerb wirksam die Stirn zu bieten. Wir wollen einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Markt für E-Books gewährleisten, dessen Volumen sich auf mehr als 1 Milliarde Euro beläuft.“

Konkret hat Amazon folgende Verpflichtungen angeboten:

  • Amazon setzt keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon vergleichbare preisliche und nichtpreisliche Konditionen anzubieten wie jene, die den Wettbewerbern von Amazon angeboten werden, und keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon über solche Konditionen zu informieren. Von den Verpflichtungen betroffen sind vor allem die Bedingungen im Zusammenhang mit alternativen/neuen Geschäftsmodellen Veröffentlichungsdatum und E-Book-Katalog, Merkmalen von E-Books, Sonderangeboten, Agenturpreis, Agenturprovision und Großhandelspreis.
  • Amazon ermöglicht es Verlagen, E-Book-Verträge zu beenden, die eine Klausel enthalten, die Preisnachlässe für E-Books mit dem Einzelhandelspreis eines bestimmten E-Books auf einer konkurrierenden Plattform verbindet („Discount Pool Provision“). Verlage haben das Recht, diese Verträge innerhalb einer Frist von 120 Tagen schriftlich zu kündigen.
  • Amazon nimmt in neue E-Book-Verträge mit Verlagen keine der obengenannten Klauseln, einschließlich „Discount Pool Provision“, auf.

Die Verpflichtungen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren und beziehen sich auf sämtliche E-Books in allen Sprachen, die von Amazon im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertrieben werden.

Sollte Amazon sich nicht an die Verpflichtungen halten, könnte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresgesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften nachweisen zu müssen.

Die Kommission leitete im Juni 2015 eine Untersuchung ein, da sie Bedenken hinsichtlich bestimmter Klauseln in E-Book-Vertriebsverträgen von Amazon hatte, die möglicherweise gegen das EU-Kartellrecht verstoßen.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung und Hintergrundinformationen

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hoenighaus), Tel.: +49 (30) 2280 2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland